muss der autohalter auch der versicherte sein, oder kann das auto auch über jemand anderen versichert werden?
lol...okay, ich frage vielleicht mal lieber direkt beim amt, die antworten sind dann ja doch ein wenig breitgefächert ;o)
lol...okay, ich frage vielleicht mal lieber direkt beim amt, die antworten sind dann ja doch ein wenig breitgefächert ;o)
hatrasl125
Beste Antwort
1.:
Ein Versicherungstarif für den öffentlichen Dienst wird nur gewährt, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Fahrzeughalter ist/wird. Wer in diesem Fall tatsächlich mit dem Fahrzeug fährt, ist uninteressant, soweit nicht weitere Vereinbarungen mit dem Versicherer dies einschränken.
2.:
Ein Kraftfahrzeug wird nur dann zum Straßenverkehr zugelassen, wenn u.a. ein KFZ-Haftpflicht-Versicherungsvertrag besteht. Dies wird der Zulassungsstelle durch das Versicherungsunternehmen bestätigt. Mit einem solchen Vertrag ist jede Person versichert, die das KFZ (auch widerrechtlich) benutzt.
Wer mit einem Versicherungsunternehmen diesen Vertrag für dieses Fahrzeug geschlossen hat, ist für die Zulassung uninteressant. Wenn das Versicherungsunternehmen sich darauf einlässt, kann das auch Tante Lotte in Australien sein.
Herzliche Grüße und viel Erfolg!
Harald M
Mein Sohn fährt meinen "Zweitwagen" weil ich weniger Versicherung bezahle. Allerdings muss er als Fahrer angegeben sein.
august 87
ja
DR Eisendraht
Wenn der Halter eine andere Person ist, wirds schon wieder teuerer.
Anonym
finde einen halter und versichere über den. wenn es günstiger ist