Zu zweit in eine 1-Zimmer wohnung?
Hallo. Ich ziehe bald in meine eigene Wohnung. Und meine Frage ist: Darf mein Freund später bei mir einziehen oder sagt die Wohngenossenschaft nein? Die Wohnung ist ca.25m² groß.
Hallo. Ich ziehe bald in meine eigene Wohnung. Und meine Frage ist: Darf mein Freund später bei mir einziehen oder sagt die Wohngenossenschaft nein? Die Wohnung ist ca.25m² groß.
Coco Lores
Beste Antwort
Das hat mit der Größe der Wohnung nichts zu tun, sondern mit der Nebenkostenvorauszahlung, die ja vorerst nur auf eine Person abgestimmt ist, und den Vereinbarungen im Mietvertrag... Ich z. B. dürfte in meiner 60 qm Wohnung ohne vorherige Abstimmung mit der Hausverwaltung niemanden mit einziehen lassen...Du müsstest also ggf. erstmal deinen Mietvertrag dahingehend prüfen und dann auf jeden Fall vorher das Einverständnis der Wohnungsgenossenschaft einholen.
Und mal im Ernst: Willst du wirklich mit deinem Freund auf 25 qm wohnen? Da kriegt man ja Platzangst!
Sprendlinger
Die Wohnungsgesellschaft kann das als Ãberbelegung ansehen.
Sternchen
Das würde ich mir sehr gut überlegen. Zwei Personen in so einer kleinen Wohnung, das kann sehr anstrengend werden. Ich würde dann mindestens eine 1,5 R-Wohnung mit ca 45 - 50m² mieten.
helena1945
Das wird ja reichlich eng werden für 2 Personen. Der Eigentümer muà nur informiert werden, kann aber die Zustimmung nur dann verweigern, wenn er meint, die Wohnung sei überbelegt. Stellt sich ja die Frage bei euch mit 25qm. Er darf grundsätzlich das okay nicht verweigern.
towal
das steht eventuell im Mietvertrag.
das bestimmt jeder Vemieter anders