erdbeereis
Beste Antwort
Bei der Vermittlung einer Mietwohnung darf der Makler 2 Monatsmieten kalt plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.zt.19% in Rechnung stellen.
z.Bsp.:die Kaltmiete der Wohnung beträgt 500,00 Euro,dann darf die Rechnung nicht höher als
2 X 500,00=1.000,00 plus 19% auf 1.000,00 also 190,00 ausfallen,also alles zusammen 1.190,00 €
Bei der Vermittlung von Grundstücken,Häusern oder Wohnungen kann der Makler selber entscheiden,was er fordern kann oder will.Natürlich erst wenn er von dir den Auftrag erhalten hat.
Üblicher Weise betragen die Forderungen je nach Region von 3-7 % auf den Betrag der als Kaufpreis zugrunde gelegt wird.Zu diesem Netto Betrag kommen wiederum die 19% Mehrwertsteuer dazu.
Man kann auch vereinbaren,dass die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.
Die Provision kann auch schon im Kaufpreis enthalten sein,dann bezahlt der Verkäufer die Provision allein.Unbedingt nachfragen!
Generell kann auch ein Festpreis zwischen den Parteien vereinbart werden.
Bei einigen Maklerverträgen werden auch die Anzeigenkosten auf den Auftraggeber weitergereicht.
Unbedingt aufpassen bei einem Maklervertrag.Der kann auch Lauf zeitabhängig sein.
Paul
Du schreibst ja leider nicht wofür du ihn in Anspruch nehmen willst, aber schon richtig bei dem heutigen Käufermarkt macht es keinen Sinn das zu bezahlen , egal wie viel , wenn du kaufen oder mieten willst.
http://www.immobilienscout24.de
Versuche lieber so was hier oder ähnliche Seiten.
Sprendlinger
3-6% vom Kaufpreis oder 2-3 Monatsmieten. Die Preise sind frei verhandelbar.
Conny N
Bei der Vermittlung einer Mietwohnung sind es 2 Monatsmieten (kalt) Courtage.
Wilken
3 bis 3,5 % vom Kaufpreis.