Zuflussprinzip bei ALG II?
Bei ALG II kommt es bei den Einnahmen auf den tatsächlichen Zufluss an.
Z.B. Lohnzahlung für den Monat Januar wird erst im Februar auf das Konto überwiesen = Anrechnung auf den Monat Februar. Soweit alles klar.
Was aber ist bei einer Scheckzahlung. Scheck im Januar ausgestellt und auch im Januar bei Bank zwecks Gutschrift aufs Konto eingereicht, Gutschrift erfolgt aber erst im Februar...
M.M. kann ich ab Erhalt des Schecks tatsächlich über ihn verfügen (weitergeben an Bank zwecks Einlösung ober auch Weitergabe an XY). Damit wäre der Scheck dem Monat Januar zuzurechnen...
Wer weiß, wie das beim ALG II gehandhabt wird...