Jugendschutzgesetz?..?
Es heißt ja, dass Jugendliche ab 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendliche ab 16 bis 24 Uhr in der Öffentlichkeit sein dürfen, also Kneipen, Diskos, Kinos und sontiges besuchen dürfen, sowie auf der Straße sein. Ab wann dürfen diese Altersgruppen denn morgens wieder aus dem Haus?
§4, §5 und §11 JuSchG an Herrn Aronphoenix! :)
Da steht zumindest was von Aufenthalte in Kneipen, Diskos etc.
Mir ist schonmal passiert das ich um 1 Uhr Nachts von der Polizei nach hause geschickt wurde auf der Straße mit dem Kommentar so spät dürfte ich ja nicht mehr raus!