Muß mein Chef meinen Arbeitsplatz auf jeden Fall freihalten, wenn ich aus der Elternzeit komme?

Ich habe für die ersten 14. Lebensmonate meiner Tochter die Elternzeit schriftlich bei meinem Arbeitgeber beantragt. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis.(Hab 7 Jahre da gearbeitet).
Er sagte: "Sie lassen mich einfach im Stich."
Ich antwortete:" Ich komme doch wieder."
Ich habe in Vollzeit immer gearbeitet. Einer der Azubis wurde übernommen, bevor ich meinen Mutterschutz angetreten habe. Ich habe mit meiner Familie gesprochen, bezüglich Beaufsichtigung meiner Tochter, wenn ich wieder arbeiten gehe. Mein Wunsch ist es allerdings bis meine Tochter in den Ganztagskindergarten geht lieber halbtags zu arbeiten. Habe meinen Chef noch nicht gefragt, weil meine Elternzeit erst Dezember 2010 endet.
Wer kann mir sagen bis wann ich mich zurück melden muß?
Muß er mich wieder einstellen oder kann er sagen "ich brauche keine Halbtagskraft"?
Wenn er mich nicht einstellt, habe ich dann Anspruch auf ALG I?
Wer weiß Rat? Danke

2010-02-05T09:18:56Z

P. S. Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung. Betrieb unter 10 Mitarbeiter.

katzenmami692010-02-05T10:20:44Z

Beste Antwort

Wenn ich mich richtig erinnere, muss er dich zu den gleichen Konditionen wie vorher zurück nehmen, und auch deinem Wunsch nach Teilzeitarbeit entsprechen - jetzt kommt der Haken - wenn es betriebswirtschaftlich möglich ist. Es gibt Sonderregelungen für sehr kleine Betriebe und Gewerbe mit besonderen Anforderungen. Ansonsten darf er dich erst nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne kündigen. Ich glaube, es waren 6 Monate, sicher bin ich aber nicht.
Wann genau du dich zurück melden musst weiß ich nicht, es gibt da aber eine Frist.
Anspruch auf ALG 1 hättest du dann aber auf jeden Fall - mit dem Eintritt in die Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, endet aber nicht.

@ Details: Tja, in dem Fall könntest du Pech haben. Im Kleinstbetrieb darf er dich während der Elternzeit kündigen - muss es aber triftig begründen. Wenn du deinen Job wirklich zurück haben willst, solltest du vielleicht einfach den Kontakt zur Firma halten, ab und zu mal reinschauen oder anrufen, wenn Not am Mann ist mal ne Stunde aushelfen (natürlich nur wenn du magst, und dein Kind für die Zeit unterbringen kannst - auch während der Elternzeit darfst du bis zu 30 Std/Woche arbeiten)...

Anonym2010-02-07T18:58:14Z

Einen Chef, der nach 7 Jahren als "Glückwunsch" auf die Schwangerschaft sagt: "Sie lassen mich einfach im Stich" würde ich in den Hintern treten und nie wieder auch nur anschauen. Von dort weiterarbeiten gar nicht erst zu reden.

Such Dir einen anderen Chef. Das ist einfacher gesagt als getan, ich weiß, aber jetzt bist Du Mutter und Dein Chef ist offensichtlich kinderfeindlich eingestellt, das paßt nicht zusammen.

Gut, vielleicht ist die Reaktion übertrieben. Vielleicht ist er gar nicht kinderfeindlich. Mehr als den einen Satz kenne ich ja nicht von ihm, und Du kennst ihn seit mindestens 7 Jahren.

christabaars2010-02-07T11:48:31Z

Jaaa aber er kann in dieser Zeit eine andere eindtellen-
Ich hatte solche arbeit die andere kam zurück er muste sie ja wieder einstellen, da ich wohl besser war hat er sie nach einen Monat gekündigt und mich wieder auf den Platz gesetzt.
Das kann Dir auch paßieren, deswegen halte guten Kontakt zu Deiner arbeit und springe auch mal ein wenn es geht

Denn die Kolegin hatte sich 2 Jahre nicht sehen lasenn und stand dann im Betrieb und wollte ihren gesetzliches Recht in anspruch nehmen

Robert2010-02-06T20:42:18Z

Der Chef muß dich auf alle Fälle wieder nehmen. Es könnte höchstens sein dass er keine Halbtagskräfte brauchen kann. Wenn der Chef den Halbtagsjob ausschlägt Kann man das Arbeitsverhältnis so trennen dass ALG bezahlt wird ohne Sperrfrist

Professoressa2010-02-05T19:50:08Z

Du mußt etwa 8 Wochen vorher Bescheid geben.
Er muß Dich wieder einstellen, aber kann darauf bestehen, daß Du voll arbeitest und muß Dir keinen Halbtagsplatz zur Verfügung stellen, wenn ihm das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist.
Ob Du Anspruch auf ALG II hast, kann ich Dir nicht genau sagen, denn grundsätzlich bietet er Dir was an und Du nimmst nicht an. Warte aber erst mal ab und beim Amt mußt Du Dich so oder so melden.

Edit: Genau den Arbeitsplatz, den vorher hattest muß er Dir auch nicht frei halten, sondern nur einen gleichwertigen, der Deinem VErdienst und Deinen Qualifikationen entspricht.