meine Freundin hat sich von ihrem Freund getrennt, die beiden haben nie zusammen gelebt, vor einem halben Jahr hat der Freund meiner Freundin ihr eine Perserkatze geschenkt, jetzt will er sie ihr wegnehmen, weil die Beziehung zu Ende ist, er hat noch den Kaufvertrag über die Katze, während sie keine Zeugen hat das er sie ihr geschenkt hat, die Katze lebt allerdings seit der Schenkung bei ihr.Kann er sie zurückfordern ? Denn meine Freundin hängt sehr an der Katze, sie ihm zu bezahlen reicht ihm nicht, er will die Katze zurück um ihr weh zu tun, hat er eine rechtliche Handhabe in dem Fall ?
Anonym2010-02-05T11:21:10Z
Beste Antwort
Ich habe einige Antworten gelesen und bin erstaunt dass nur das geltende Recht und nicht die Gerchtigkeit einzug hält. Jeder Wissende wird zu der Überzeugung kommen,dass das Geschenk in vorneherein eine Art Erpressung war. Es handelt sich hier um ein liebenswertes Lebewesen und nicht um einen Freundschaftsring oder änliches. Wenn dir die Katze am Herzen leigt,was ich sehr hoffe,ist es jetzt,egal wie alt du bist,für das was du liebst zu kämpfen,wobei deine Chancen insgesammt nicht schlecht stehen. Die Katze ist bei dir und wird auch dort bleiben,ddu dafst dich nicht einschüchtern lassen. Wenn er seine Unreife beweisen will indem er vor Gericht zieht,wird es erstens eine Weile benötigen(ca.! Jahr) biser einen Gerichtstermin bekommt,desweiteren können dies nur seine Eltern,da ich vermute dass er noch nicht Volljährig ist. Wenn diese Zeit vorrrüber ist ,wird kein Richter dem bestreben des Jungen recht einräumen können, da er ein Urteil gegen de guten Sitten fällen müsste. Bei seinen Bemühen um einen Gerichtstermin ,müsste er alle Kosten die entstehen erst mal vorstrecken,schließlich klagt er,also sage niemals zu ihm ,dass im Falle seiner Beharrlickeit du vor Gericht ziehen willst,sondern sage ihm einfach ,dass du ohne richterlche Verfügung keinesfalls bereit bist die Katze die du liebst ,die auch als Vertrauens-und Liebesbeweis überlassen wurde,wie einen leblosen Gegenstand in seine Hände zu geben,seine Unreife lässt sich auch aus der Tatsache erkennen,dass er ein Tier verschenkt ,es sagt mir eigentlich nur ,dass er nicht fahig ist zu lieben,wahre liebe ist selbstlos,nicht nur etwas besitzen wollen. Wenn du entschlossen gegn ihn antrittst wirst du nicht verlieren können.Solltest du Angst haben ,bedenke dass es für dich wichtig sein wird für deine Liebe zu kämpfen,sonst wirst du in Zukunft mehr verlieren können als dein geliebtes Kätzchen.Also ,nicht weinen und klagen sondern zu dem Kätzchen stehen,denn bedenke auch,was wird aus dem hilflosen Käzchen wenn du nicht für "es" kämpfst,glaubst du ernsthaft ,das Tierchen hat eine Zukunft bei solch jemand. Könnte sein,wenn du nicht zu ihr stehen willst,dass du es zum Tode verurteilst,oder zu einen kläglichen Siechtum. Kurzum ,moralisch und ethisch bist du auf jedenfall im Recht,die anderen werden es ebenso sehen. Also ,zeige dass du für deine Liebe kämpfen kannst,es ist nicht nur für den Augenblick,sondern eine wichtiger Schritt in deinen Leben. Er ist nicht die Katze wert,er hat dir durch die Katze mehr geschenkt als er je bereit war anLiebe zu geben.Die Liebe der Katze wird dir sicher sein,sene niemals!!!
Ja eig schon wie einer mal gesagt hat bevor man kein richtigen vertrag unterschreibt , kann ein er alles zurück nehmen , worte zählen nicht als Vertrag
Nehmen wir einmal an, er würde gerichtliche Schritte unternehmen (was ich noch bezweifle), dann hätte er gute Chancen, denn - er kann beweisen, die Katze gekauft zu haben. - er kann behaupten, sie nur verliehen zu haben.
Da die Freundin das Gegenteil nicht BEWEISEN kann, würde das Gericht wohl auf seiner Seite sein.
Ein Geschenk kann immer dann zurückgefordert werden, wenn der Schenker nach der Schenkung seinen eigenen Unterhalt nicht mehr finanzieren oder gesetzliche Unterhaltsansprüche gegenüber Verwandten oder seinem Ehegatten nicht erfüllen kann.
Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Beschenkte zur Rückgabe des Geschenkes verpflichtet, wenn der Schenker dies verlangt.
b) bei schwerer Verfehlung oder grober Undank, § 530 BGB
Der Schenker kann die Schenkung widerrufen und das Geschenk anschließend herausverlangen, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegen den Schenker schuldig gemacht hat.
Das gleiche gilt, wenn ein naher Angehöriger des Schenkers sich groben Undanks schuldig gemacht hat.