Ich bin aus Ö, und bei meinem Weihnachtsgeld wurde mit eine beträchtliche Summe abgezogen, da ich über das Jahressechstel hinausgeschossen bin. Kann mir zufällig irgendwer sagen, ob ich einen Teil davon beim Steuerausgleich wieder zurückbekomme oder nicht??
Jo Lee2010-01-07T02:48:03Z
Beste Antwort
Ja, mache unbedingt einen Steuerausgleich, im Fachjargon eine Arbeitnehmerveranlagung.
Wenn das Jahressechstel höchstens EUR 2.100 beträgt, ist es zur Gänze steuerfrei. Liegt das Jahressechstel über EUR 2.100 wird es mit 6% versteuert. Dabei ist ein Freibetrag von EUR 620 jährlich abzuziehen. Weitere sonstige Bezüge werden dem normalen Tarifsteuersatz unterworfen.
Bekommt ein Dienstnehmer daher, zB, im Juni Urlaubsgeld, im November Weihnachtsgeld und im Dezember einen Jahresbonus, werden in der Lohnverrechnung zunächst das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (nach Abzug der Sozialversicherung) mit 6% versteuert. Der Jahresbonus wird zum laufenden Tarif versteuert und damit der Progression unterworfen, da das Jahressechstel bereits erschöpft ist.
Jahresboni unterliegen zumeist der vollen (hohen) Progression, da das Jahressechstel bei Auszahlung am Jahresende bereits durch 13. und 14. Monatsbezug erschöpft ist. In solchen Fällen sollte unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden, da der Jahresbonus zu einem zu hohen Tarif in der laufenden Lohnverrechnung abgerechnet wird. Dasselbe gilt für den 15. Monatsbezug, den einige Kollektivverträge vorsehen. Wird der Jahresbonus gleichmäßig auf 12 Monate verteilt ausbezahlt, erhöht dies die laufenden Bezüge und damit das Jahressechstel für die begünstigte Besteuerung mit 6%.