von wann bis wann muss ich am woe schnee schieben?

habe mich gestern mit meinem sohn unterhalten, über das schneeschieben.
ich habe gehört, von 7.oo h bis 19 muss immer der bürgersteig vom schnee befreit sein.
mein sohn meinte daraufhin, dass das am woe. anders wäre, und erst ab 9.oo h geräumt werden muss. was ist richtig? wer kann mir darauf eine antwort geben?

Jürgen NRW2009-12-20T02:08:01Z

Beste Antwort

In Deutschland ist die Pflicht zur Schneeräumung regional unterschiedlich geregelt. So verpflichten etwa in Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden ihre Straßenanlieger in der Regel durch eine so genannte „Streupflichtsatzung“, die Gehwege vor ihren Grundstücken im Winter vom Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Eingriffsermächtigung für Streupflichtsatzungen der Gemeinden ist beispielsweise § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg. Nach Angaben des Innenministeriums schreiben die Streupflichtsatzungen beispielsweise vor, wo der Schnee anzuhäufen ist, welche Streumittel verwendet und welche nicht verwendet werden dürfen, die Zeiten, bis zu denen der Schnee geräumt sein muss usw..

In der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel sind Art und Umfang der Streu- und Schneeräumpflicht in der sogenannten Straßenreinigungssatzung geregelt. Der einschlägige § 8 dieser Satzung legt u. a. fest:

„Die Gehwege sind von Schnee zu befreien. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu räumen, auch wenn es um 9.00 Uhr noch schneit. In der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee ist innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall zu räumen. In dieser Zeit sind Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen.“
Des Weiteren wird angeordnet:

„Die Gehwege sind für den Fußgängerverkehr in einer Breite von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte zu streuen, die den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entspricht, soweit möglich mindestens in einer Breite von 1,50 m.“

Habe noch ne Satzung der Stadt Recklinghausen (NRW) gefunden. Hier der § 3 der Satzung über den Umfang der Räumung.

http://www.e-sr.de/downloads/strassenrei…
sorry, der link funktioniert leider nicht richtig

Bolle2009-12-20T16:39:49Z

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk27_merkblatt-schneeraeumung-eisbeseitigung.htm

Sprendlinger2009-12-20T06:45:36Z

Es kommt auf die jeweilige Ortssatzung an. Frage bei der Gemeinde nach

Anonym2009-12-20T02:26:37Z

bei uns von 8-20 Uhr.

LE-Tina2009-12-20T01:45:15Z

auch dieses Thema regelt jede Stadt und jede Gemeinde für sich selbst. Hier bei uns muss in der Woche an 6 Uhr bis 22 Uhr mindestens 3x geräumt werden und am WE von 8 Uhr bis 20 Uhr

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