Gebühr für Wohnungsbewerbung?

Hallo.
Wir haben uns im Internet eine Wohnung angeschaut und uns mit dem Anbieteter in Verbindung gesetzt. Dieser teilte mir mit, dass keine Maklercourtage anfällt, man aber eine Gebühr für die Bearbeitung der Bewerbung auf die Wohnung in Höhe von € 78,- zahlen müsste. Ich habe über den Herrn und seine Firma nichts Negatives im Internet finden können, frage mich aber, ob das nicht auch ein billiger Betrug sein könnte, da wir das Geld auch bezahlen müssen, wenn wir letztlich nicht den Zuschlag für die Wohnung erhalten.
Wäre euch für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

2009-12-22T13:52:25Z

Ich habe den netten Herrn nochmal eine entsprechende E-Mail geschickt. Null Resonanz. Die Angebote sind bei Immobilienscout nicht mehr online....
Manchmal ist keine Antwort eben auch eine Antwort...

Hanz2009-12-19T14:45:06Z

Beste Antwort

Das böse Erwachen kommt erst später: Wenn dem Interessenten ständig mitgeteilt wird, dass alle Angebote bereits vergeben sind, dämmert es meist, dass das Geld verloren und keine neue Wohnung in Sicht ist.

http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,7931838,00.html?dr=1

Anonym2009-12-22T18:17:32Z

Na, das siind ja viele Warnungen und vermiutlich auch zu recht..
Sie finden heraus, ob es wirklich Abzocke ist, wenn Sie bei Immobilien-Scout per e-Mail oder tel. anfragen.

?2009-12-20T09:32:51Z

Das ist Betrug! Eine solche Gebühr ist illegal!
Diese Wohnung ist nicht existent und der "Vermieter" ein Betrüger! Falls Du die Daten hast, mach eine Anzeige...

Hausverwalter2009-12-19T23:55:55Z

Betrug setzt eine bewusste Täuschung voraus. Wo wurdest hier getäuscht ?

Der Anbieter macht einen ungewöhnlichen, legitimen Vorschlag. Wenn du damit nicht einverstanden bist, musst du es nicht annehmen.

Wenn du es annimmst, DAMIT du möglicherweise die Wohnung bekommst, entscheidest du dich bewusst dafür und kannst du dich HINTERHER nicht beschweren, womit auch. Dir waren die Voraussetzungen im Vorfeld bekannt.

Zahlen MÜSSEN musst du demnach den Betrag, wenn du dich damit einverstanden erklärst.

Nachtrag:
Eine Vertragsabschluss- oder Bearbeitungsgebühr von einem Formular:Mietvertrag ist lt. LG Hamburg, Urteil v. 05.03.2009, Az. 307 S 144/08 unzulässig.

Während individuelle Vereinbarungen grundsätzlich möglich sind.

Anonym2009-12-19T14:42:41Z

Ich würde,wenn die Wohnung wirklich so toll ist,antworten dass ich mir die Wohnung ansehen möchte und wenn der Mietvertrag bei Gefallen abgeschlossen ist auch gerne die 78.- bezahlen werde.

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