Wer kennt sich mit Insolvenz aus?

Ciao : )

Wollte eigentlich nur kurz schreiben, aber habe festgestellt, dass ihr auch etwas mehr wissen müsst, um eine vernünftige Antwort geben zu können.
Also mein Ex ist seit September in der privaten Insolvenz und bekommt seinen Selbsterhaltsbetrag.
Er hat vor einen Jahr eine Unterhaltspfändungsurkunde beim Jugendamt unterschrieben, dass der Unterhalt für unsere Tochter gesicht ist.
Jetzt merkt er, dass er mit den Geld nicht zurecht kommt und will von mir, dass ich beim Jugendamt eine neue Berechnung machen lasse und den Betrag (angeblich 80.- Euro) dann verzichte. Damit habe ich kein Problem, weil ich selbst sehr gut verdiene und nicht auf das Geld angewiesen bin.
Mein Ex geht davon aus, dass ihm dann die 80.- Euro bleiben, aber das bezweifle ich, weil er ja seinen Selbsterhalt schon hat. Ich denke, das der Verwalter seine Hände darauf haben wird. Dann hilft ihn das ja auch nichts! Und jetzt zu meinen Fragen.
1. Bekommt er das Geld, oder nicht?
2. Was passiert, wenn ich ihm das Geld einfach bar jedes Monat gebe? Kann man mich dafür belangen? Wenn es zum Beispiel eine Schenkung ist?
3. Kann er dadurch aus der Insolvenz raus sein, wenn er es nicht meldet?
4. Was kann man auf legalen Weg machen?
5. Hat jemand links, die sich damit beschäftigen und wo klar die Gesetzeslage hervor geht?

Leider ist mein Anwalt die nächsten 10 Tage in Urlaub und ich kann ihn nicht fragen. Bei google finde ich auch nichts : (
Wäre echt dankbar wenn jemand mir helfen könnte, denn es belastet mich schon sehr.
Vielen Dank schon mal : )

2009-12-01T04:08:39Z

Danke! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen : )

Anonym2009-12-02T23:44:09Z

Beste Antwort

da sich der Unterhalt auf das Kind bezieht, ist es dir verboten in irgendeiner Weise darauf zu Verzichten oder Kürzungen hinzunehmen.

Offiziell kann, darfst du an dem Kindesunterhalt nicht rühren, was du mit deinem Ex im stillen Kämmerlein ausmachst ist deine Privatsache. Diese "Vereinbarung" darf nur Mündlich und Unverbindlich gehen, denn sollte es bekannt werden, droht dir wie deinem Ex eine Strafanzeige.

Noch was, die Aussagen die hier zum Selbstbehalt getroffen wurden, was die (Pfändungsfreigrenze ) von unterhaltspflichten Vätern angeht, sind falsch. Diese sind 681,00 EUR ( verschärfte Kindesunterhaltspflicht )
Dein Ex kann also auf 681,00 Euro für den Kindesunterhalt heruntergepfändet werden, also nix von wegen 980,00 EUR.

bb

Miss T2009-12-03T05:25:21Z

Hallo,

ein solche Weg steht uns auch noch bevor. Unsere Anwalt versucht seit Juni alle Gläubiger zusammen zu bekommen.
Der Erzeuger von meinem Mann hat vor vielen Jahren sich im Garten/Landschaft-Bau selbstständig gemacht und mein Mann hat diese Firma mit seinem Namen geführt. Er war damals 18 und hatte keine Ahnung welches Auswirkung das mal haben könnte.
Nun rückt der Vater die Geschäftsunterlagen nicht raus und das erschwert die Sache.

Ein Insolventberater kennt sich damit auch aus. Frage doch mal bei der AWO oder ähnliche nach.

Cinderella2009-12-02T04:35:44Z

Du bist sehr gutmütig.
Nein, er bekommt das Geld dann nicht, aber wenn du ihm einfach so das Geld gibst, ist es doch in Ordnung. Die Insovenz läuft über 6 Jahre, in der Zeit darf er sich keinen Kredit aufnehmen.
Zu 3. Bei einer Schenkung muss er nicht Bescheid sagen und ist dann auch nicht raus aus der Insolvenz.
Zu 4. Hm, das weiß ich nicht genau.
Ich weiß nur dass meine Bekannte und ihr Mann auch Privatinsolvenz angemeldet haben, sie 6 Jahre keinen Kredit aufnehmen dürfen und der Schuldenberg danach weg ist.
Aber sie gehen jeden Sonntag ein paar Stunden arbeiten und das Geld wird ihnen bar ausgezahlt, was auch nicht angegeben wird.

rene_gstrein2009-12-01T11:02:01Z

Das Jugendamt schießt dir bis zu 12 Monaten das Geld vor! Wobei alle sechs Monate ein neuer Antrag gestellt werden muss!
Allerdings muss dein EX das Geld nach der Isolvenz dem Jugendamt zurückbezahlen!
Ich glaube nicht dass, das Jugendamt damit einverstanden wird sein, obwoh du angeblich Einversanden bist das er das Geld nich bezahlt!
Wobei hier festgehlten werden muss, das dein Freund das Existnzminimum sowieso behaltet!

Anonym2009-12-01T03:24:47Z

Herr Zwegat von RTL
Verbraucherschutzzentrale
DRK

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