Alternative Kennzeichnung von Wahlscheinen?
In § 34 des Bundeswahlgesetzes ist geregelt: Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, daß er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber bzw. welcher Landesliste sie gelten soll.
Davon, dass hier ausdrücklich auch andere Kennzeichnungsweisen erlaubt sind, wird meiner bescheidenen Meinung nach viel zu wenig Gebrauch gemacht. Welche (lustigen, tiefsinnigen, künstlerischen oder was auch immer) Alternativen fallen Euch ein?