Vermieter verlangt Abtretung vom Wohngeld?

Mein Lebensgefärte und ich haben einen Antrag auf Wohngeld gestellt.Somit musste unser Vermieter so ne Bescheinigung ausfüllen.Das tat er auch, und schickte uns gleich ne Abtretungserklärung mi,t die wir unterschreiben sollen.
Haben sie nicht unterschrieben und auch nicht zurück gesendet.
Denn sind weder Hartz4 Endfänger noch mittellos.Zahlen jeden Monat unsere 930€ Miete und haben ne Mietsicherheit von 2800€ hinterlegt.
Mein Partner ist selbstständig ich mit den 4 kids zuhause.Haben ziemlich hohe Fixkosten und im Moment läuft es nicht so toll.
Haben mal aus Neugierde unsere Daten in nen Wohngeldrechner gepackt und der sagte halt uns stehen knapp 300€ Wohngeld zu.
Ich war vorher alleine und musste damals mein Wohngeld nicht an den Vermieter abführen.
Ist das rechtens?
Uns steht es doch zu.Da hat aber doch der vermieter keinen Anspruch drauf.
Danke im Vorraus.
P:S: Haben heute vom Vermieter die Erinnerung in der Post gehabt.

2009-11-13T00:11:08Z

Also, wir wohnen in einem Mietshaus.Das 200qm Wohnfläche hat.930€ sind mit Nebenkosten.750€ kalt.Und ja leider sind unsere Vermieter Abzocker.Haben nach dem Einzug Kontakt zu Vormietern bekommen ,die uns gewarnt haben.Deswegen wollen wir auch wieder raus.Hier haben wohl in 10Jahren 6Partein gewohnt.Und der Vermieter wendet immer die Gleiche Masche an.Er schikaniert etc.
Nach dem Auszug der Ex Partein kam es jedesmal zu Forderungen im 5 steligem Bereich!!!! Mit Gericht etc.
Er bereichert sich an seinen Ex Mietern.
Aber wir haben zum Glück das Wissen.
Im Moment läuft gegen ihn wohl sogar nen Verfahren wegen Betrug.
Hoffe wir finden vor Ablauf des Jahres am 01.05.10 was neues den dann greifen hier so ein paar nette Klauseln im Mietvertrag was das renovieren etc. anbelangt.
Aber wir sind gespannt wie das Verfahren der Vormieter endet.

2009-11-13T04:21:32Z

Hier in Niederschsen muss man ne Vermieter Bescheinigung einreichen.

Stefan Herre2009-11-12T05:54:49Z

Beste Antwort

Wenn er das von eurer Meite abzieht, kann es euch doch egal sein oder?
Wenn er es zusätzlich haben will, wäre das illegal.

Lene2009-11-13T02:52:55Z

Den Vermieter geht das Wohngeld nichts an. Wenn er so bescheiden drauf ist, würde ich mir aber sowieso einen anderen suchen, auf Dauer werdet ihr so nicht glücklich.

Kleine Zwischenfrage: Wenn ich früher Wohngeld beantragt habe, brauchte ich keine Bescheinigung vom Vermieter. Die Vorlage des Mietvertrages hat immer gereicht. Hat sich das jetzt geändert?

*~Jessy~*2009-11-12T14:16:07Z

Der Herr macht sich wahrscheinlich Sorgen, dass er sein Geld nicht mehr bekommt. Sieht eure finanziellen Probleme wahrscheinlich schlimmer, als sie in Wirklichkeit sind.
Er kann euch nicht zwingen, dass zu unterschreiben. Da das Wohngeld nur einen Teil der Miete abdeckt und der Rest sowieso von eurem Konto kommen muss, wäre das auch ein unnötiger Aufwand.
Nicht mal ein HartzIV-Empfänger muss sein Wohngeld direkt an den Vermieter abtreten, auch er kann das Geld auf sein Konto bekommen und an den Vermieter weiterleiten. Man kann es an den Vermieter abtreten, wenn man möchte, aber der Vermieter hat da keinen Anspruch drauf, das kann der Mieter selbst entscheiden.

Hausverwalter2009-11-12T12:24:06Z

Dein Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Abtretung. Wenn ihr das nächste Mal den Antrag auf Wohngeld abgeben wollt, nehmt die letzten 3 Kontoauszüge mit auf denen zu erkennen ist, dass ihr eure Miete pünktlich zahlt. Dem Amt reicht dies als Nachweis um festzustellen, dass keine Mietschulden bestehen. Der Vermieter ist ebenso nicht verpflichtet den Wisch auszufüllen. Es geht dem Amt hierbei nur darum, um zuerkennen ob Mietschulden bestehen.

Wenn eure Nettokaltmiete 930,-- Euro beträgt, verstößt euer Vermieter gegen § 551 BGB. Zwar mögen die 10,-- Euro gering klingen, aber das Gesetz ist da eindeutig. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Erklärt dem Vermieter einfach, dass ihr die Abtretung nicht annehmen wollt und die Erinnerungen haben ein Ende. Er weiß woran er ist und kann sich nötigenfalls beraten lassen...

@mausekatze68
In welchem BGB findest du § 550 (b) ?

Anonym2009-11-12T12:06:03Z

Ein Recht auf Abtretung hat er nicht, solange ihr immer pünktlich zahlt. Wenn ihr das nicht mehr tut, kann er sich ans Amt wenden und da Bescheid geben, dass der Scheck direkt an ihn geht.
Aber 930Euro Miete? Wo wohnst du denn? Für das Geld kann man in Bremen 2 Wohnungen mieten.
Und deine Kaution ist 10 Euro zu hoch:
Nach § 550 b) BGB darf eine Mietkaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete ohne evtl. zu leistende Nebenkostenvorauszahlungen. Als Basis gilt die Nettomiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wird (das ist meist der Beginn des Mietverhältnisses). Steigt die Miete später, kann der Vermieter nicht noch weitere Kaution nachfordern.
Der Typ ist ein Abzocker.

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