Hallo meine Schwester beschwerte sich bei mir heute mal wieder über unser ungerechtes System hier in Deutschland. Sie meinte das es Leute gibt die nur 132 EUR bekommen ob Arbeitslosen Geld oder welches Geld das war weiß ich nicht. Stimmt das? und wenn Ja Warum??
MfG Cirion
2009-11-07T07:59:24Z
@qm_siriu nicht ich finde das System ungerecht, meine Schwester! Ich will mich lediglich hier erkundigen damit ich mir eine Meinung bilden kann. WEIL ICH NICHT VORSCHNELL URTEILE!
2009-11-07T08:01:59Z
Und noch mal zur Info.... Ich will das nur wissen weil mich das interessiert! Ich habe eine sichere Ausbildung und werde danach auch mit 80%er Wahrscheinlichkeit übernommen....
Anonym2009-11-07T08:41:40Z
Beste Antwort
Es kommt jetzt natürlich darauf an ob es um ALG 1 oder ALG 2 geht.
Das ALG 1 wird nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Das sind 60 bzw. 67 % (wenn man Kinder hat). Wenn jemand also sehr wenig verdient hat, kann das natürlich dann schon sein. Ggf. hat derjenige auch noch einen kleinen Job (unter 15 Stunden pro Woche) während er ALG 1 bekommt und da gibt es den Freibetrag von 165 € und der Rest wird angerechnet. So kann es auch sein, dass er so wenig bekommt.
Beim ALG 2 ist es so, dass es feste Sätze gibt. Es gibt den Regelsatz zzgl. angemessene Miete zzgl. Heizkosten zzgl. ggf. Mehrbedarfe (sofern man z. B. schwanger ist oder kostenaufwändige Ernährung benötigt) zzgl. ggf. Alleinerziehendenzuschlag. Beispiel: 1 Person, alleinstehend, keine Kinder, 350 € angemessene Miete, 50 € angemessene Heizkosten Die Person hat einen Bedarf in Höhe von 359 € (Regelsatz f. eine alleinstehende Person) + 350 € + 50 € = 759 €, die die Person als ALG 2 bekäme, sofern sie kein weiteres Einkommen hat.
Würde die Person nun noch Einkommen haben z. B. durch einen Job, Kindergeld, ALG1 oder ähnliches würde das Einkommen angerechnet werden. So würde die Person natürlich entsprechend weniger ALG 2 bekommen.
Beispiel obige Person hat ein Bruttoeinkommen von 1200 € und Netto 900 €. Der Freibetrag läge bei 280 € (100 € Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 € + 10 % vom Rest ab 800 € bis 1200 €) und würde vom Nettogehalt abgezogen werden. 900 € abzüglich 280 € = 620 € die angerechnet werden. So bleiben 759 € Bedarf abzüglich 620 € anzurechnendes Einkommen = 139 € ALG 2.
In Wirklichkeit hat diese Person aber 139 € ALG 2 zuzüglich das Gehalt von 759 € = 898 € insgesamt.
Es gibt also diverse Möglichkeiten und auch noch weitere als die, die ich genannt habe. Man muss aber erst einmal sämtliche Rahmenbedingungen kennen um beurteilen zu können ob die Person wirklich nur das Geld bekommt oder ob sie nicht vielleicht doch mehr Geld hat, wenn auch nicht in Form von ALG 2 oder ALG 1.
Der ALG-Satz ist im Grund genommen einheitlich... Unterschiede gibt es nur bei der Bezahlung der Unterkunft (die je nach Ort und Kosten variiert) und bei der Verrechnung von anderen Einkünften... ansonsten kann man nur weniger ALGII bekommen, wenn man Kürzungen bekommt aufgrund von bestimmten Vorgängen (z.B. nicht arbeitswillig o.Ã.)
Super - Du weiÃt zwar nicht wieso sie 132 Euro kriegen, aber das System ist ungerecht. Toll! Finde ich es ungerecht, am Wochenende arbeiten zu müssen und dafür Steuern zu zahlen?