Gewinn auf Geldspielautomat, muss dieser ausbezahlt werden?

Ein Gast hat am Geldspielautomaten gewonnen, konnte ihn aber nicht ausbezahlen, zu wenig Geld im Haus. Bin ich bzw der Betreiber dazu verpflichtet den Gewinn auszubezahlen?

2009-11-05T11:39:38Z

ich weis das es ausbezahlt werden muss, betonung liegt auf ich. kann nix für meinen chef, oder soll ich das geld aus meiner Tasche bezahlen. Der Automat ist an diesem Abend schon 2 mal aufgefüllt worden, von mir.

۩ |͇̿E͇̿r͇̿n͇̿s͇̿t͇̿| ۩2009-11-05T09:34:35Z

Beste Antwort

Ja der Geschäfts Vertrag muß eingehalten werden.
Die Apperate müssen auch immer eine bestimmte Menge an Geld drin haben.
Du mußt die Geschäftsbedingungen auch aushängen, wenn nicht gibt es Strafe.
Und dann solltest du diese auch mal durchlesen.
Sonst brauchst du dich über Ärger nicht wundern.
Wer Recht hat und es wird Ihm genommen, der wird mit Recht sauer.

Liebenswerter Hase2009-11-05T09:44:07Z

... also ..

na klar
die geräte sind in deinem laden, kiosk, gaststätte, ...
du bist verpflichtet alles in bewegung zu setzten damit der gast das geld bekommt das das gerät anzeigt. wenn nicht genügend geld heraus kommt informierst du den geräteaufsteller und sagst ihm das du den kunden ausbezahlt hast. der aufsteller wird dir das geld wieder geben. auserdem bleibt die anzeige auf dem gerät bestehen / gespeichert, so das man alles nachvollziehen kann.

Anonym2009-11-05T09:35:24Z

!!! ja natürlich !!!
Das ist ganz wichtig das man immer korrekt und schnell das Geld ausbezahlt, es kommt dann darauf an wie dein Vertrag mit deinem Betreiber ist wer dann was Zahlt....
An liebsten Zahlst di gleich so viel woe du kanst sonst gehen dir deine Gäste weg ....
lg

uweelena2009-11-05T09:34:46Z

Ja.

Anonym2009-11-05T09:33:49Z

Rechtlich einwandfrei erlangte Gewinne müssen selbstverständlich durch den Betreiber des Gewinnspiels (also in der Regel der Besitzer des Ladens wo er steht) auch ausbezahlt werden. Dazu besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch. Was stellst du dir denn sonst vor?

Ein Automat, der mehr Gewinn im Jackpot hat als drin ist, ist allerdings etwas komisch. Das ist aber nicht das Problem des Spielers sondern des Veranstalters. Verspricht der einen Gewinn über den Automaten, muss er ihn auch zahlen.

Weitere Antworten anzeigen (1)