Mietzahlungen der ARGE direkt an Vermieter?

weshalb kommt Schwarz Gelb auf so eine komische Idee? wenn damit

- weitere Probleme der Vertragsparteien entstehen?
- ALG 2 Empfänger entmündigt werden?
- das öffentliche Outen als Arbeitsloser stattfindet?
- gegen Datenschutz verstoßen wird?
- gegen die Menschenwürd verstoßenen wird?
- eine Klagewelle als Reaktion zu erwarten ist?

Beispiel: verpätete Mietzahlungen durch die ARGE führt zu Gerichtsprozess

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2030677_Bundesgerichtshof-Schutz-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html

Peter K2009-10-22T22:11:56Z

Beste Antwort

Leider glauben viele Vermieter die direkte Zahlung sei eine "sichere
Mietzahlung" - bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Hartz IV-ler zu 100% sanktioniert wird - dann erklärt die ARGE dem Vermieter - zwischen ARGE und Vermieter gibt es kein Vertragsverhältnis -

Sprendlinger2009-10-23T07:45:57Z

Wegen der verspäteten Zahlungen hat der BGH bereits entschieden, dass dies dann kein Kündigungsgrund ist. Man stellt diesem Personenkreis nur die Wohnung sicher. Wenn es bei den Selbstzahlern Engpässe gibt und die Miete nicht überwiesen wird, sitzt er schnell auf der Straße. Für den Vermieter gibt es nur ein Problem, wenn Zuschüsse und Mietzahlungen vom Mieter überwiesen werden. Er hat 2 Buchungen monatlich, was manche Programme schlecht verarbeiten.

Martin2009-10-22T15:06:19Z

Das ganze gabs ja schon mal. Ich habe eine Eigentumswohnung in Leipzig, die von Hartz4 Empfängern bewohnt wird. Bis vor ein paar Jahren hat das Sozialamt die Miete direkt an uns überwiesen. Das hieß jedesmal "sichere Miete". jetzt wird die Miete den Hartz4 Empfängern überwiesen und die müssen dann die Miete an uns bezahlen.
Was ist, wenn sie das nicht tun?
Mahnverfahren gegen Hartz4 Empfänger? Sinnlos.
Gibts also zwei Möglichkeiten: Hoffen das es gut geht, oder kündigen.
Das ist doch auch nicht der Weisheit letzter Schluß.
Also was tun?

Jan2009-10-22T14:52:29Z

Du stellst das jetzt etwas falsch dar. Nach deiner Darstellung bzw. deinen "Fragen" überweist die ARGE immer direkt an den Vermieter. Darum geht es aber überhaupt nicht, dazu steht im ganzen Artikel kein einziger Satz. Es geht um die Fälligkeit und um die Relevanz diesbezüglich.

Deswegen laufen deine Fragen etwas ins Leere...


@ Martin: Das wäre ja eigentlich ne neue Frage wert... Aber: Du wirst deinen Mieter ja schon gemahnt haben. Also Kopie der Abmahnung an den Leistungsträger samt nem netten Brief nach dem Motto bitte um Überweisung an mich wg. Mietschulden. Antworten wird man dir eher nicht wg. Datenschutz, aber mit etwas Glück kriegst du die Miete dann doch direkt überwiesen. Bestenfalls bringt es dir was, schlimmstenfalls schadet es dir nichts.