kann mir jemand die Aktiengesellschaft und die gmbh so simpel wie möglich erklären?
....leider will es nicht in mein kopf, was ich in meinen büchern gelesen habe.vielleicht kann einer von euch mir das simpel rüberbringen oder hat ein tip wie ich es besser lernen kann...ohne zuverzweifeln...danke euch schonmal im voraus
2009-09-14T11:57:01Z
danke ertsmal, aber ich meinte eigentlich, eine erklärung für leute die manchmal seeehr langsam sind...was so ein trockenes thema angeht.
piekeliese2009-09-14T12:18:05Z
Beste Antwort
Also: Beide sind juristische Personen, Kapitalgesellschaften und werden erst gegründet durch die Eintragung ins Handelsregister. Die GmbH hat ein Grundkapital von mindestens 25000€, und sie haftet auch nur für diese Höhe. Eine Einzelperson kann eine GmbH gründen, mit eben dieser Einlage, mehrere Gründer (Teilhaber) sind möglich. Und alle haften nur in der Höhe ihrer Einlage, NICHT mit dem Privatvermögen (im Gegensatz zur OHG). Eine AG hat ein Stammkapital von mindestens 50000€, sie erhöht ihr Kapital durch die Veräußerung von Aktien, jeder kann also Teilhaber dieser Firma werden, haftet aber nur für die Höhe seiner gekauften Aktien. Wenn die AG also pleite geht, hat der Aktionär eben sein Geld verloren. Wie du dir vorstellen kannst, ist das Geld eben weg. Bei der AG bestimmt die Hauptversammlung (also die Versammlung der Aktionäre), was mit einem eventuellen Gewinn gemacht wird. Bei der GmbH wird ein Geschäftsführer eingesetzt, bei kleinen Firmen ist es meist der Inhaber selbst oder ein Teilhaber, bei großen wird meist einer eingestellt.
Beides sind Kapitalgesellschaften. Diese haben als gemeinsames Merkmal, dass es nur Teilhafter gibt, das bedeutet, dass die Gesellschafter nur mit ihrem Geschäftsvermögen haften. Unterschiede gibt es in der Mindest-Stammeinlage. Ich merke gerade, dass man das in wenigen Sätzen nicht erklären kann, was es da noch alles zu sagen gäbe - sorry.
Die Kapitalgesellschaften stellen juristische Personen dar und können als solche z.B. auch Bausparverträge abschlieÃen. Bei den Personengesellschaften muss das jeder der Gesellschafter im eigenen Namen tun- Die Haftung bei diesem Konstrukt beschränkt sich auf die Einlagen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. Allerdings ist Körperschaftssteuer fällig, die den Personengesellschaften erspart bleibt.