Recht auf neue Wohnungstür?

Bei uns häufen sich die Einbrüche. Am hellichten Tage werden in unserem Mietshaus die Wohnungstüren ausgehebelt oder "zertreten".Da die Türen überwiegend aus Pappe bestehen, würde ich gern wissen: Muss der Hauseigentümer für sichere Wohnungstüren sorgen und diese austauschen? Haben wir ein Recht darauf. Habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden.Danke im Voraus

2009-09-08T01:26:00Z

Die Rede ist von Wohnungstüren (nicht Haus-oder eingangstür) Hier wohnen 172 mietparteien. Bei Mietvertrag kontrolliert keiner die Stabilität der Tür. Auch Sicherheitsschlösser würden nicht viel bringen, da sich die Scharniere leicvht entfernen lassen, wegen Verschleiss

Shelly2009-09-08T00:58:29Z

Beste Antwort

nein muss er leider nicht, auch wenn er sichere türen hat, und die werden aufgebrochen, kann er auch dagegen nichts unternehmen!
du hast dich schließlich für diese wohnung entschieden und unterschrieben! da wirst du leider nichts machen können...

DR Eisendraht2009-09-08T08:20:55Z

Es steht jedem frei, sich selbst eine neue Tür zuzulegen - allerdings immer erst nach Rücksprache mit dem Vermieter. Der Zustand der Türen hat sich sicher seit dem Einzug nicht wesentlich verändert sodaß man davon ausgehen kann, dass die Mieter damit einverstanden waren und sind. Auch vor 10 Jahren gab es Stemmeisen und andere Einbruchwerkzeuge. Saisonartige Ausbrüche im Einbrecherwesen sind nicht zuletzt auch durch das Sicherheitsverhalten der Mieter verursacht, die die wichtigen (Haus...)üren unverschlossen halten.

Liebenswerter Hase2009-09-08T08:18:36Z

... also ...

mängel hätten bei bezug in dem mietprotokoll mit aufgenommen werden müssen, mit dem hinweis diese in einer bestimmten zeit zur beseitigen.

nach dem bezug dem mieter noch kosten aufdrücken zu wollen steht hier in keinem verhältnis

das mietverhältnis wurde so eingegangen wie es zum zeitpunkt der besichtigt bzw. im mietvertrag festgehalten wurde

für schäden bei einbrüchen / vandalismus kommt die hausratversicherung auf





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Anastasia2009-09-08T08:05:31Z

nein muss er nicht, und wenn du es versuchst, wird er sich gewiss auch währen!
du kannst ja auch nicht bei der baufirma anrufen wenn bei einem haus die tür aufgebrochen wird... aber ich wünsch dir trotzdem viel glück im kampf gegen den vermieter