Kann man von den Rundfunkgebühren (GEZ) als BAFÖG-Empfänger befreit werden, wenn man bei den Eltern wohnt?
Dass man als nicht bei den Eltern wohnender BAFÖG-Empfänger von der GEZ befreit wird, ist klar. Aber was ist, wenn man es doch tut? Kann man sich dann nur über einen "Härtefall" da raus mogeln? Oder sollte man etwas "tricksen": Befreiungsgrund Nr5a angeben bei einer vorsorglichen Antragsstellung? Und dann lediglich die Kopie vom BAFÖG-Bescheid nachsenden? (Leute die sich auskennen, wissen was ich hiermit meine...)
Und: Ist es vielleicht beachtlich, ob die Eltern bei denen man wohnt selbst einen Befreiungsanspruch haben? So dass vielleicht ein anderer Grund in Frage kommt für den eigenen Antrag....
Besten Dank!