Auf dem Antragsformular zur Einreise in die Volksrepublik China gibt es den Punkt "Name der einladenden Person". Da ich aber nur ein touristische Visum benötige, dachte ich es wäre nicht nötig. Falls diese einladende Person nötig ist, muss ich da eine schriftliche Einladung haben oder kann ich einfach den Namen des Hotels eintragen?
Habe keine Buchungsbestätigung. Das Hotel wurde vor Ort über einen bekannten gebucht - nicht von mir.
Peter H2009-08-21T03:17:17Z
Beste Antwort
solange es nur um ein Touristenvisum geht, ein sogenanntes L- Visum und dein Besuch nicht ueber den 30. September hinaus geht brauchst du keine Einladung. Einfach den Namen des Hotels eintragen reicht vollkommen. Sollte dein Besuch ueber den 30. September hinausgehen, wirst du wohl Pech haben, denn wegen der 60 Jahr Feier am 1. Oktober werden keine Touristen oder Geschaeftsvisa mehr erteilt.
Wenn du das Land nur mal besuchen willst, gibt es keine Probleme. Für einen längeren Aufenthalt, brauchst du, wie in jedem anderen Land auch, eine Erlaubnis.
Soviel wie ich weiÃ, geht das nur mit Einladung oder Reisedokumenten (Hotelvouchern), weil wie willst du die gebuchten Ãbernachtungen sonst nachweisen?
Gefunden habe icha uch das nachfolgende, was meine "Vermutung" eignetlich bestätigt:
In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Ãnderungen am bisherigen Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.