Welche rechte hat mein freund?

Hey!
Ich bin Schwanger und besuche gerade eine abendschule und mein Freund macht gerade eine aubildung...jetzt zu meiner frage:ist meine schwangerschaft ein kündigungsgrund?was hat er für rechte?kriegt er zb mehr urlaub(zb wenn das kind krank wird oder sowas?)besteht bei ihm kündigungsschutz?bekommen wir finanzielle unterstützung?
Danke im vorraus!!!

margojos2009-08-19T04:47:18Z

Beste Antwort

Dein Freund hat überhaupt keine Rechte. Ihr seid kein Ehepaar und lebt auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Für dich gilt folgendes:

Kündigung bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit

Aus dem Mutterschutzgesetz ergibt sich ein Kündigungshindernis bzw. ein Kündigungsverbot. Eine Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung eine Schwangerschaft besteht oder die Entbindung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Dem Arbeitgeber muss allerdings die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt sein. Ist sie ihm unbekannt, so ist die Kündigung zulässig. Auch wenn die Arbeitnehmerin innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber die Schwangerschaft anzeigt, kann sie sich auf das Kündigungshindernis aus dem Mutterschutzgesetz berufen. Versäumt sie die Zwei-Wochen-Frist unverschuldet und holt die Mitteilung unverzüglich nach, so gilt das Kündigungshindernis des Mutterschutzgesetzes ebenfalls. Gleiches gilt, wenn die Schwangere die 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage deshalb versäumt, weil sie von ihrer Schwangerschaft schuldlos noch keine Kenntnis hatte: sie kann nachträglich unverzüglich nach Kenntniserlangung Kündigungsschutzklage erheben.

Über Sozialhilfe ( Unterstützung) solltest du über das Sozialamt Nachfrage stellen.

Auf der Webseite kannst du noch mehr darüber lesen...

Lara2009-08-20T00:15:12Z

Also Männer haben keine rechte.

Aber wenn du berufstätig bist ist das so, wenn dein Kind zb krank ist und du zuhause bleiben musst, darfst du zuhause bleiben und die krankenkasse bezahlt dir und der firma das geld.

und du hättest diese 3 jahre kündigungs schutz.

aber der Mann hat nix

Marta2009-08-19T09:51:28Z

Was bitte hat DEINE Schwangerschaft mit seinem Arbeitsplatz//Ausbildung zu tun? Das sind doch zwei verschiedene paar Schuhe. Deshalb - nein - bei ihm besteht kein Kündigungsschutz. Er ist durch eine Schwangerschaft nicht "behindert" und kann weiter arbeiten gehen. Das ist bei einer werdender Mutter wegen der Umstände ja ganz anders.

Ihr beide hat Anspruch auf Urlaub, wenn das Kind krank ist, wenn der Urlaub aufgebraucht ist, wird der Arzt einen von euch krank schreiben. So ist es halt. Solange du das Kind zu Hause betreust, hat dein Freund kein Anspruch auf Frei, wenn dein Kind krank ist. Nur wenn du und auch das Kind krank wärt, ja, dann hätte er Anspruch auf Freie Tage.

Natürlich bekommt ihr finanzielle Unterstützung - so wie alle werdende Eltern auch. Da du nicht arbeitest, bekommt ihr 300€ Elterngeld und 164 € Kindergeld im erstem Jahr. Wenn euch das nicht reicht, bekommt ihr entsprechend Harz4, Wohngeld etc. Ihr solltet bei Pro Familia einen Zuschuss für die Babyausstattung beantragen, um so detailierter ihr alles aufschreibt, was ihr braucht, um so höher ist die chanze einiges zu bekommen. Davon kann man dann einiges besorgen, was das Baby braucht.

Wie gesagt, gerade hier in Deutschland bekommt man SEHR VIEL Unterstützung. Geht zu einer Beratungsstelle und lässt euch beraten. Da kannst du deine Situation besser erklären, auch mehr Details sagen...

Mach dir nicht so viele Gedanken über deinen Freund. Um überhaubt Rechte ausüben zu können müsst ihr das gemeinsame Sorgerecht ausüben (kann man beim JA schon vor der Geburt beantragen)

Konzentriere dich auf dich und das Baby!!!!

*~Jessy~*2009-08-19T08:44:29Z

Ich würde sagen, die Vaterschaftsanerkennung reicht nicht aus. Ihr müsstet wohl gemeinsam das Sorgerecht ausüben (Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben), damit auch dein Freund sich bei Krankheit des Kindes freinehmen kann. Küdigungsschutz besteht nicht.
Finanzielle Unterstützung bekommt ihr in Form von Kindergeld und Elterngeld.

Merce20102009-08-19T04:54:06Z

wenn nach geburt die vaterschaft anerkant wird, kann er 10 tage bei voller bezahlung im jahr das kind im krankheitsfalle betreuen. 0,5 mit auf die lskarte.alles andere wie die vorrednerin schreibt