Krankengeld / EU Rente?

Ich werde seit über einen Jahr stationär behandelt. Für diese Zeit habe ich Krankengeld bekommen von monatlich ca. 950 €. Die Krankengeldzahlung würde bis November weiter laufen.Allerdings habe ich auf anraten meiner Mitpatienten einen Antrag auf EU Rente gestellt.Diese beträgt aber nur 600 €! Wer kann von 600 € leben? Den Rentenantrag habe ich auch jetzt schon gestellt, da die Bearbeitung des Rentenantrages ca. 5-6 Monate dauert.Nun sieht die IKK sich aus der Pflicht weiter Krankengeld zu zahlen. Es sei rechtlich alles richtig. Gibt es eine Möglichkeit den Rentenantrag rückgängig zu machen? Die IKK ist natürlich froh mich los zu werden!

2009-08-14T07:07:17Z

Danke für eure Antworten! Der Rentenantrag wurde bewilligt.Die erste Rente soll Ende August ausgezahlt werden.Ich möchte aber gerne erst das Krankengeld von 78 Wochen ausschöpfen.Es fehlen also 350 € pro Monat im Budget. Mein Plan war, im Krankenhaus gesund werden, dann zur Kur und dann wieder sofort in den Beruf einsteigen.Der gestellte Rentenantrag war als Plan B gedacht falls alles so nicht klappt. Und die Kur steht auch in den Sternen ( persönliche Ausgaben).Mit 600 € ist das nicht drin. Dann heißt es direkt vom Krankenhaus an den Arbeitsplatz.

Anonym2009-08-14T03:32:11Z

Beste Antwort

die IKK wird dich eh loswerden, das nennt man dann aussteuern und dann wirst du die Rente beantragen müssen oder so privat sehr gut versichert sein. Aber die Rente zu beantragen und die zu bekommen sind unterschiedliche paar Schuhe. Der wichtige Punkt wird der sein ob du nach Abschluss aller Behandlungen wieder Arbeits oder Erwerbsfähig bist und das in welchem Grad. Einen Rentenantrag rückgängig machen sollte daher deutlich überdacht werden.

DR Eisendraht2009-08-14T17:30:58Z

Gratulation! DA bekommt jemand 950 Euro und verzichtet auf mehr als ein Drittel, um sich Frührentner nennen zu können!
Also: Die EU Rente wird bevorzugt, obwohl ein Rechtsanspruch auf höheres KG besteht. Wenn der Antrag läuft, gilt das Antragsdatum als Rentenbeginn. Jammer nützt da nichts mehr.
Es ist u.U. auch damit zu rechnen, dass überzahlte Beträge an die Krankenversicherung zurückgezahlt werden müssen.
Wer nach Ablauf den KG den Rentenantrags stellt, bekommt m.W. von der ARGE "Nahtlosigkeitsleistungen" muß also auch nicht verhungern... so aber wird der berühmte Schuss ins eigene Knie daraus.

?2009-08-14T12:11:48Z

Ich nehme mal an vor dem Krankenhaus warst du in Arbeit und Lohn dann steht dir ja erst mal Arbeitslosengeld zu,was ja verlängert wurde.In dieser Zeit müsste deine Rentenberechnung durch sein,so lief das bei mir und ich wahr immer Versichert.
Also Rentenantrag nicht zurückziehen.
Gute Krankenhäuser haben einen Sozial beauftragten lass den mal kommen die kennen sich da sehr gut aus.
Zumindest können dir die Ärzte die Adresse von so einer Behörde geben,Kurkliniken haben auch einen Sozialarbeiter der sich um alles Kümmert.
r