Kann ich meine Welpen reservierung stornieren?

Hallo
ich habe mir einen Welpen reservieren lassen und ein wenig dafür angezahlt.
Nun ist es leider so das mein Vermieter diese Rasse von Hund nicht in seiner Wohnung mag.
Die Züchter stellen sich quer und meinen der Vertrag seihe bindend. Aber in diesen Reservierungvertrag stand nix von bindent.

Kann mir jemand sagen was ich machen kann damit ich meine Anzahlung zurück bekomm und den Hund nicht nehmen brauch?

Vielen Dank

2009-08-07T05:36:02Z

das war gestern. Und ein richtiger Vertrag ist das auch nicht. Viel mehr ne Quittung über die Anzahlung und das der rest noch folgt.

Anonym2009-08-07T01:52:58Z

Beste Antwort

LOL

na ein vertrag bindet einen. da muss nirgendwo das word 'binden' stehn ... :-)

DR Eisendraht2009-08-07T09:48:12Z

Ein Vertrag ist ein Vertrag! Der Rücktritt ist dann halt schon mal kostenpflichtig. Alles nur eine Preisfrage.

Conny B2009-08-07T05:08:47Z

Welche Rasse willst du dir denn anschaffen?

P.S.: Danke für das Daumen runter. Aber die einzigen Rassen, die der Vermieter verbieten darf, wenn er grundsätzlich der Hundehaltung zugestimmt hat, sind die sogenannten Listenhunde. Sollte es also kein sogenannter "Kampfhund" sein gibt es keinen Grund, warum er dir die Rasse verbieten darf. Außerdem hättest du da wohl besser vorher mit dem Vermieter absprechen sollen. Und deine Anzahlung kannst du meiner Meinung nach vergessen. Die zahlt man schließlich, damit der Züchter sicher sein kann, dass du den Welpen auch wirklich nimmst.

Melanie B2009-08-07T02:19:22Z

Dürft ihr generell keine Hunde in der Wohnung halten? Weil dann hättest du das vorher abklären dürfen!
Wenn deine Vermieterin aber gesagt hat Hunde sind okay und dann wegen der Rasse ein Problem macht ist das von i hrer Seite aus nicht in Ordnung. Setz dich doch nochmal mit ihr zusammen.
Welche Rasse willst du denn?

Die Anzahlung wi rst du nicht mehr kriegen, den Welpen musst du allerdings nicht nehmen.

.**.2009-08-07T02:18:35Z

Ein Kaufvertrag ist immer bindend, und ein Rücktrittsrecht setzt immer eine Vertragspflichtverletzung durch einen der Vertragspartner voraus ( § 323 BGB ).
Eine 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Verträgen nach dem Fernabsatzrecht oder bei Haustürgeschäften.
Es bleibt Dir also nur eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer, der ja auch daran interessiert sein müßte, seine Welpen in ein sicheres Zuhause abzugeben. Die Anzahlung wirst Du aber wahrscheinlich abschreiben können.
Ist ja jetzt eh zu spät, ich kann es mir aber nicht verkneifen: klärt man die Vermieterfrage nicht vorher????

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