Vorzugsaktien und Hauptversammlung?
Hallo,
Darf man als Besitzer von Vorzugsaktien eines Unternehmens auch zur Hauotversammlung obwohl mal kein Stimmrecht besitzt?
Gruesse,
Sebastian
Hallo,
Darf man als Besitzer von Vorzugsaktien eines Unternehmens auch zur Hauotversammlung obwohl mal kein Stimmrecht besitzt?
Gruesse,
Sebastian
Alexander
Beste Antwort
Meistens wird bei Unternehmen mit Stamm- und Vorzugsaktien die Hauptversammlung in zwei Teilen abgehalten. Eben der Teil, in dem über all diese Sachen entschieden wird, die die Inhaber der Stammaktien entscheiden und ein zweiten Teil, in dem die Vorzugsaktionäre abstimmen, denn auch für sie gibt es ab- und zu was abzustimmen, wenn auch in der Praxis kaum wirklich Relvantes.
Ich denke, dass die Inhaber der Vorzugsaktien bei vielen Gesellschaften auch über die Entlastung der Gremien (Vortsand/Aufsichtsrat) und Bestellung des Wirtschaftsprüfers mit abstimmen dürfen.
Anonym
Du bekommst doch jedes Jahr Post und wirst eingeladen und ein Schriftstück ist auch dabei das dich deine Bank vertreten darf wenn du verhindert bist.