Ebay: Käufer hat Ware nicht erhalten und möchte sein Geld zurück. Aber ohne die Ware?

Hallo,
bin ja immer recht gerne dabei, etwas auf ebay zu kaufen und/ oder zu verkaufen.
Nun habe ich Mitte letzten Monats eine DVD verkauft und auch verschickt (Warensendung. Kein PayPal).
Und der Käufer bestreitet, die Ware erhalten zu haben, er möchte sein Geld zurück.
Habe ich im Prinzip nichts gegen. Nur dann auch gegen Rückversand der Ware (auf seine Kosten, denn ich habe eine Rücknahme ausgeschlossen und wenn ich ihm jetzt entgegenkomme, dann zahle ich sicher nicht dafür drauf...)
Da er die aber nicht erhalten hat, kann er das nicht (meint er).

Nun werde ich praktisch "erpresst". Entweder ich erstatte ihm sein Geld, oder er will mich bei Ebay melden und negativ bewerten.

Wenn ich negativ bewertet werde, reduziert das die Zahl der potentiellen Käufer. Ich kaufe auch nichts von einem, der schlechte Bewertungen hat.

Auf der Post kann man mir auch nicht helfen. Unversicherter Versand = Pech für uns.

Wir reden hier über eine neue Twilight DVD (Doppelpack im Schuber, mit Bildern, Autogrammkarten, über 4 Stunden Bonusmaterial plus den Film. Wert fast 30€).
Ich sehe ja überhaupt nicht ein, den Preis zu erstatten. Sicher kann ich den Käufer auch verstehen, aber weiß ich, ob er den Film nicht doch hat und jetzt ein doppeltes Geschäft machen will (was er mir auch vorwirft...)

Was würdet ihr tun???
Wer hat Recht? Verkäufer oder Käufer? Käufer wollte unversicherten Versand, also sein Risiko? Oder bin ich als Verkäufer in der Pflicht, den Versand sicherzustellen. Nachforschen geht auch nicht, weil ich ja nichts habe (Ist ja kein Päckchen, wo man eine Nummer hat, die man verfolgen kann...)
Lasse ich mich erpressen? Will ich nicht!
Sicher sind hier auch Ebayer, die mir sagen können, wie sie in einer ähnlichen Lage gehandelt haben???

Bin dankbar für jeden Rat, der mir weiterhilft.

(Irgendwie haben auf Ebay die Käufer alle Rechte und die Verkäufer schauen zu... )

2009-07-07T09:36:02Z

Habe es ja eben nicht als Päckchen aufgegeben.
Sie wollte ja den günstigeren Versand als Bücher/ Warensendung. Und da bekommt man keine Nummer, die man nachverfolgen könnte. Nur Briefmarke drauf und gut ist's...
Und einen Beleg oder ähnliches habe ich auch nicht. Wer denkt denn schon an sowas?!
Werde das aber in Zukunft notieren/ kopieren... aber nutzen würde es in dem Fall auch nichts viel...

2009-07-07T21:58:00Z

Zeugen habe ich schon. Habe die DVD ja in der Postfiliale aufgegeben. Den gepolsterten Großumschlage wie immer dort gekauft, beschriftet und abgegeben, frankieren lassen und zum versenden dagelassen.
Dort kennt man mich, ich geben dort (relativ) viel auf...
Sicher wird man sich erinnern, dass ich da war, aber wem ich was geschickt habe, das werden sie nicht erinnern können.
Und bei Warensendung (1,40€) gibt es keinen Beleg... nur den Kassenbon und den nehme ich nie. War wohl ein Fehler, werde ich ab jetzt tun! Ich habe nichts, was ich beifügen könnte, um den Versand zu beweisen...

Dumm gelaufen!
Bei Ebay erfährt man auch nichts. Da gibt es nur Infos, wie es abläuft, wenn der VK nicht versendet. Aber nichts, was das Prozedere in meinem Fall erläutern würde.

Ich lasse es drauf ankommen. Ich weiß, dass ich die Ware an die angegebene Adresse geschickt habe...

ascalon26072009-07-07T12:30:17Z

Beste Antwort

Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.Die zu regelnde Problematik entsteht durch die Frage, wer die Gefahr
trägt, wenn die Ware auf dem Transport beschädigt wird oder untergeht. Normalerweise erfolgt der Gefahrübergang in dem Moment, in dem der Verkäufer die Kaufsache an den Käufer übergibt. Wird die Sache vor der Übergabe beschädigt oder zerstört, trägt der Verkäufer das Risiko (muss also erneut liefern, obwohl der Käufer nur einmal zahlt), nach der Übergabe liegt das Risiko beim Käufer, d.h. im Fall von Verlust oder Beschädigung muss er zahlen, auch wenn er die Ware dann nicht mehr hat bzw. sie beschädigt ist.
Diese Regelung folgt dem Abstraktionsprinzip im deutschen Privatrecht, nach dem der Abschluss eines Kaufvertrages, die Übergabe der Ware an den Käufer und die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer als jeweils eigenständige Rechtsgeschäfte verstanden werden.
Da jedoch häufig weder der Käufer noch der Verkäufer die Möglichkeit hat, den Transport der Ware selbst durchzuführen, wird häufig ein Transporteur beauftragt, z.B. die Post, ein Paket- oder Kurierdienst, eine Spedition etc.
Grundsätzlich geht in diesen Fällen die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt, § 447 BGB. Der Verkäufer muss also kein zweites Mal liefern, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört wird. Ein Unterschied zwischen B2B- oder C2C-Versendungskauf einerseits und Verbrauchsgüterkauf andererseits liegt aber darin, ob der Käufer in diesem Fall zahlen muss:
Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes muss der Käufer nicht zahlen. Der Verkäufer kann sich bezüglich eines Ersatzes des ihm entstandenen Schadens an den Transporteur wenden. Diese Regelung dient vor allem dem Schutz des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen.
Handelt es sich jedoch um einen Versendungskauf, muss der Käufer auch dann zahlen, wenn er die Ware nicht oder beschädigt erhält; bezüglich der Schadenersatzforderung muss sich also der Käufer an den Transporteur wenden.

Um sich allerdings an den Transporteur zu wenden benötigt der Käufer vom Verkäufer den Nachweis das die Ware an den Transporteur übergeben wurde.

Ist jetzt nicht gegen dich,aber in letzter Zeit gab es bei ebay einige schwarze Schafe (leider auch einige gewerbliche Verkäufer) denen nachgewiesen werden konnte das die Ware niemals versendet wurde.Meine Kanzlei ermittelte in einigen Fällen.
Wenn du in deinem Postamt eine Bücher/Warensendung aufgibst bekommst du immer einen Beleg dafür,da solche Sendungen steuerlich sbsetzbar sind.

Noch ein kleiner Nachtrag.
Unter vielen Auktionen findet sich dieser schöne Satz :
"Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr auch für verkaufte Ware."
Der Verkäufer denkt dann er ist von allen Rechtsfolgen freigestellt.
Großer Irrtum - Das EU-Recht greift nur bei verkäufen innerhalb der EU,bei verkäufen innerhalb Deutschlands gilt nach wie vor deutsches Recht.

Anonym2009-07-08T03:47:39Z

Du kannst ja nur beweisen, dass du das Geld bis zu einem bestimmten Tag nicht bekommen hast.
Kannst du auch beweisen, dass du das Paket abgeschickt hast?

Es gibt ja auch Leute, die eine Sache zum Verkauf anbieten, dann das Geld kassieren und dann nichts schicken.

Ich bin auch Ebay-Verkäufer. Ich war nur lange nicht mehr tätig.
Ich habe GRUNDSÄTZLICH nur per Einschreiben verschickt, damit ich JEDERZEIT dem Verkäufer oder Ebay einen Beweis liefern konnte, wann ich das Paket abgeschickt habe.
Es gab NIEMALS Probleme in dieser Richtug,

Anonym2009-07-07T21:59:33Z

Hallo Conny,

wenn Du in die Artikelbeschreibung "Warenversand" oder "unversichert" geschrieben hast, trägt der Käufer das Versandrisiko selbst. Darin ist auch der Verlust der Ware enthalten.

Du solltest ihm höflich klarmachen, dass er diese Versandart gewählt hat und nicht im Nachhinein verhandeln kann, wer denn nun für den Schaden aufkommt. Er ist schließlich das Risiko eingegangen und hat auf den Artikel geboten. Das ist schlicht und einfach blöd gelaufen. Wenn Du Zeugen hast, die sagen "Jawoll, hab ich gesehen wie es in den Briefkasten gewandert ist.", dann kann sich der Käufer auf den Kopf stellen und Fratzen machen. Verschickt ist verschickt, wenn es nicht ankommt, dann ist das sein Problem. Lass Dich von seinen Drohungen nicht einschüchtern, er hat keine Chance, noch nicht einmal seine Beschwerde bringt ihn weiter oder Dich in Bedrängnis. Er wird vielleicht einen Streitfall aufmachen, den Du aber mit dieser Begründung schnell wieder schließen kannst: "Käufer hat Warenversand (unversichert) gewählt, Versandrisiko trägt er damit vollständig selbst."

Der Käufer kann sich bei Ebay beschweren, es wird ihm nichts nutzen, wenn Du einen Versandbeleg vorweisen kannst. Kannst Du hoffentlich.

Diesen Beleg solltest Du zusammen mit der Artikelbeschreibung inkl. Artikel-Nr. der Auktion ausgedruckt einmal an Ebay faxen oder per Post und wenn möglich auch an den Käufer senden.

Normalerweise kannst Du aber auch beim Versandunternehmen einen Nachforschungsauftrag erteilen, um den Verbleib der Ware prüfen zu lassen. Möglicherweise hat der Kunde tatsächlich die Ware erhalten, dann kannst Du ihn wg. Betrug anzeigen und ebenfalls bei Ebay melden, was seine Sperre oder sogar Löschung durch Ebay zur Folge hat. Das funktioniert aber nicht, wenn Du einfach nur Marke drauf und ab dafür. Muss schon ein Einlieferungsbeleg vorhanden sein, also ab Päckchen.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß André

paula92009-07-07T17:24:42Z

Laß Dich auf gar keinen Fall erpressen!
Wenn der Käufer einen unversicherten Versand wollte, liegt das Risiko ausschließlich bei ihm.
Es ist immer gut, in der Artikelbeschreibung darauf bereits hinzuweisen und parallel dazu auch den versicherten Versand anzubieten. Aber auch, wenn Du das in diesem speziellen Fall vielleicht nicht gemacht hast, weiß jeder denkende Mensch, daß ein unversicherter Versand stets zu Lasten des Empfängers geht.

Wenn der Käufer Dich bei Ebay meldet, passiert Dir gar nichts(Ebay ist nämlich nicht die Post und kann auch nicht beurteilen, ob die Ware verloren ging)!! Es sei denn, Ware von Dir ist schon wiederholt auf dem Postweg verloren gegangen. Das kann ich anhand Deiner Frage nicht beurteilen.

Wenn er Dich negativ bewerten sollte, wird das andere Käufer nicht davon abhalten, bei Dir Ware zu ersteigern. Außer, Du hast zu viele negative Bewertungen im Verhältnis zu der Anzahl Deiner Verkäufe.
Wenn ein Käufer den unversicherten Versand wählt oder sich durch die Abgabe eines Gebotes für Ware mit unversichertem Versand einverstanden erklärt und dann die Ware - nach seinen Angaben - nicht erhält, dürfte er Dich allenfalls neutral bewerten.
Das wird er aber vermutlich nicht machen. Er wird Dich sicher negativ bewerten. Diese Bewertung kannst Du dann jedoch als "Antwort" kommentieren.
Im Übrigen: wer weiß, ob die Ware tatsächlich nicht angekommen ist?
Ich kaufe und verkaufe über Ebay. Und jede (!) unversichert verschickte Ware ist bislang beim Käufer angekommen!
Ich würde mich nicht erpressen lassen und dem Käufer das auch in höflichen Worten mitteilen.
Seitdem Verkäufer nicht mehr negativ bewerten dürfen, glaubt so manch ein Käufer, er könne sich nun alles erlauben. Diesen Zahn solltest Du ihm ziehen!
Immer schön gelassen bleiben!
Schlußbemerkung: ein Päckchen hat den gleichen Effekt wie eine Warensendung. Die Quittung von der Post nützt gar nichts.
Versicherter Versand bedeutet: Paket oder Einschreiben.

@ Pumuckela: Du irrst Dich.

Anonym2009-07-07T17:09:04Z

Da der Käufer auf versicherte Versand verzichtet hat, geht der Risiko zu Lasten der Käufer. Er hat also Pech gehabt und muss damit abfinden.
Auf jedenfall bei Ebay melden, wenn der Käufer zu unrecht schlechte Bewertung abgegeben hat und ihn streichen lassen.
Einfach bei Ebay-Support melden.
Und in der Zukunft besser auf versicherte Versand bestehen, der Aufpreis zahlt doch Käufer, das mache ich auch so.
Ich selber verschicke über Hermes-Versand, ist günstig und immer bis 500€ versichert. Zahlt im Schadenfall promt Geld zurück. DHL kann man nicht mehr zutrauen, nicht mal Packstation ist sicher, da mir ein Packet verloren gegangen ist....

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