Was bekommt man für eine Strafe wenn man Roller fährt und in eine Kontrolle kommt,dann aber keinen Führerschein hat? Meine Cousine meint manbekommt keine richtige Strafe,ich meine aber das man wohl ne Strafe kriegt,wie z.b Führerscheinsperre.
2009-06-25T12:35:44Z
AlsTäter mein ich Volljährige.Bei Jugendlichen kann man sich das ja schon denken.
Raik2009-06-26T01:16:50Z
Beste Antwort
in der Praxis kommen jugendliche Ersttäter meist mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (Sozialarbeit, Spende) davon. Beim zweiten Mal gibt es aber dann schon eine Gerichtsverhandlung, ein Urteil und evtl. eine Sperre für den FS. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass bei einem Führerscheinantrag dann eine MPU angeordnet wird.
Bei Volljährigen ist schon beim ersten Mal eine Verurteilung mit Tagessätzen (ca. 15 - 20) realistisch.
ich kann dir nur davon abraten ehrlich siehe folgende zeilen
Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden. Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.
Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.
Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoÃen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.
Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.
Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.
"Regelstrafen" bei Ersttätern: •Privatfahrschule -> 5 - 10 TS •ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS •Kurzfahrt -> 10 - 20 TS •Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1•mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten •nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten •innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens) (*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet
Wenn man Roller (25er) ohne Führerschein fährt ist es nur eine GeldbuÃe. Wenn es mehr als 25 ist kann es bis zu Führerscheinsperre kommen. Bei dem 25 natürlich auch aber bei mehreren Kontrollen dann. ;)
Das kommt auf das alter des Täters an. Aber ich kann davon nur abraten. Weil wenn etwas passiert dann hast du mehr als nur ein Problem und wirst deines Lebens nicht mehr froh. Und das sollte keinem der "SpaÃ" wert sein !!!!