Carinotetraodon
Beste Antwort
Kommt drauf an, was du unter "Poller" verstehst. Ich nenne so die Holz- oder Metallpfosten (können auch umklappbar sein), die einen Weg für Pkw und größere Fahrzeuge sperren.
Diese Poller sind nach StVO keine Verkehrszeichen.
Aber:
In § 43 StVO werden Sperrpfosten als Verkehrseinrichtung aufgeführt.
Ihre Farbe wird jedoch nicht näher definiert. Da für andere Leit- und Sperreinrichtungen die Farbgebung rot-weiß vorgeschreieben ist, läßt sich ableiten, dass auch Poller so zu kennzeichnen sind.
Ausnahmen sind die Leitpfosten, die den Fahrbahnverlauf kenntlich machen sollen, die sind schwarz-weiß. Das sind aber auch keine Wegsperren.
Zur Fahrbahnverengung aufgestellte Poller müssen deutlich gekennzeichnet werden !!! (OLG Nürnberg NZV 1990, 433). Sie gelten verkehrsrechtlich als Hindernisse nach § 32 StVO.
Manche Poller, die den Weg versperren, stehen auch auf Wegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Und somit greift die StVO dort nicht. Privatwege oder private Parkplätze kann man mit Pollern beliebiger Farbgebung versperren.
Vielleicht hilft dir das weiter.
W.lad
die nur die richtung weisen sind schwarz-weiÃ, die die gefahr verhindern rot-weiÃ
Confidence
Schwarz -Weià - - das sind noch Ãberbleibsel aus der Kaiserzeit ! Die damaligen Farben waren eben Schwarz / Weià !!
Rot/ Weià ist eher in der EX DDR zu finden !!