Eine Frage zum Grundgesetz...?

Artikel 6 Absatz 2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Hat sich dieser Artikel nicht überholt? Die meisten bringen ihre Kinder so früh wie möglich in die Kitas und die es nicht tun werden schräg angeschaut.

Ich und meine Frau haben unsere Kinder nicht in die Kindergärten geschickt. Nach Aussage der Lehrerin ist unser 1. Sohn in der zweiten Klasse der beste Schüler, sowohl im lernen als auch sozial.
Muss man seine Kinder in den Kindergarten bringen oder ....

Anonym2009-05-20T07:39:50Z

Beste Antwort

Das GG lässt sich ja nicht darüber aus, auf welche Art die Eltern ihrer Pflicht nachzukommen haben. Insofern ist nichts daran überholt.

Man mag unterschiedlicher Auffassung darüber sein, welche Rolle Kitas und Kindergärten bei der Erziehung haben können oder sollen. Was aber nicht in Ordnung ist: dass man die Pflege und Erziehung ganz unterlässt. Wenn man so die Zeitungen liest, könnte man glatt auf den Gedanken kommen, dass das GG in dieser Hinsicht aktueller ist denn je.

Anonym2009-05-20T03:04:01Z

Im Gegensatz zur Schule gibt es kein Gesetz, dass zum Besuch des Kindergartens zwingt.

jeani2009-05-20T02:51:12Z

kinder brauchen die gesellschaft der anderen kinder und dies ist nur gewährleistet wenn sie im kindergarten sind. dieser artikel hat schon seinen sinn...jeder versteht ihn nur anders.dies bedeutet nur, dass die eltern ihre aufsicht und ihre erziehung nicht vernachlässigen dürfen

o)))2009-05-20T02:35:25Z

Wenn man Gesetze gesellschaftlichen "Regeln" unterwerfen will, kann man sie auch gleich abschaffen.