Neue Rechtschreibung - "möget Ihr" im Brief groß oder klein?

Wie ist das bei der neuen Rechtschreibung eigentlich in Briefen, wenn ich folgenden Text schreiben möchte:

"Möget IHR immer gesund und glücklich bleiben"

Muss man das "IHR" klein schreiben, darf man es groß schreiben oder wie ist das?

Freue mich auf Eure Antworten...

LeoXXXX2009-05-11T09:27:17Z

Beste Antwort

"Möget" klingt ja eher gestelzt, ich daher davon aus, dass es eher um einen feierlichen Anlaß oder um ältere Leute geht (oder beides) - vielleicht ein Glückwunschschreiben zur (Goldenen) Hochzeit? Dann sollte man "Ihr" groß schreiben.
Die letzte Änderung der Rechtschreibreform lässt dies zu, da man bei persönlichen Schreiben die Großschreibung als Ausdruck besonderer Hochachtung aufzufassen gewohnt ist. Ein kleines "ihr" würde bei einem feierlichen Glückwunschschreiben insb. von älteren Leuten eher als unhöflich angesehen werden.
Übrigens braucht man sich bei persönlichen Briefen nicht an die Regeln der Rechtschreibreform zu halten!

Anonym2009-05-10T08:57:53Z

Ich kopier dir mal kurz was aus meinem Duden :

2. Groß- oder Kleinschreibung: Die Anredepronomen Sie und das entsprechende Possessiv Ihr schreibt man immer, d. h. nicht nur in Briefen, sondern auch in der wörtlichen Rede im Prosatext, groß: Lieber Herr Brandt, ich danke Ihnen für Ihren Brief und freue mich, dass Sie ... Er sagte: »Das kann ich Ihnen nicht versprechen.« Wir danken Ihnen allen und wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr. (Aber klein, weil keine Anrede: Wir danken allen Freunden und wünschen ihnen ein gutes neues Jahr oder: Wir bitten alle Betriebsangehörigen, dass sie ihre Anträge rechtzeitig einreichen. In diesen beiden Beispielen sind ihnen und sie 3. Person Plural.) Die Anredepronomen du, ihr und die entsprechenden Possessive dein, euer werden kleingeschrieben. In Briefen, E-Mails und SMS ist sowohl die Groß- als auch die Kleinschreibung korrekt (Ich danke Dir / dir für Deinen / deinen lieben Brief! Wie geht es Euch / euch?) Für Fragebogen (z. B. bei schriftlich fixierten Prüfungsfragen) gilt dies nicht; hier schreibt man du, dein usw. wie sonst klein. Groß schreibt man das Possessiv bei historischen Titeln wie Exzellenz, Hoheit, Durchlaucht u. Ä.: Euer (Eure) Exzellenz, Euer (Eure) Hoheit, Euer (Eure) Durchlaucht; ebenso in der 3. Person: Seine Majestät, Seine Heiligkeit, Ihre Königliche Hoheit. - Das Reflexivpronomen sich wird immer kleingeschrieben: Machen Sie sich bitte keine Mühe! Auch die Pronomen alle und beide dürfen nicht großgeschrieben werden: Ich grüße euch alle herzlich. Ich möchte Sie gern beide einmal wieder bei uns willkommen heißen dürfen. (Groß- oder Kleinschreibung [1.2.4]).

neun_zoll_nagel2009-05-10T05:59:47Z

Eigentlich werden solche Anreden mittlerweile auch klein geschrieben, ich persönlich schreibe sie aber weiterhin groß, weil ich immer denke, dass der Empfänger diese neue Regelung eventuell nicht kennt und es als respektlos auffassen könnte. Denke, niemand fühlt sich auf den Schlips getreten oder hält einen für dumm, wenn man weiterhin groß schreibt. Damit kann man nichts falsch machen, meiner Meinung nach.