Ist eine vorzeitige auflösung eines Vertrages möglich?
Ich hab ein Problem, und ist mir ehrlichgesagt ein wenig peinlich, da ich sonst nie in solch eine Situation komme. Anfang des Monats wurde mir angeboten bei einem Gewinnspiel mit zu machen. Ich hab wohl nicht richtig hingehört als man mir sagte ich solle einen Monatlichen Beitrag von 69 euro zahlen. Heute kam das Schreiben, das das ganze 12+12 monate läuft und auch das ich ab 1.5 diese 69 euro zahlen müsse. Jetzt zu der Frage: Kann ich den Vertrag vorzeitig verlassen bzw beenden oder auflösen? Wohl gemerkt ab 1.5 würde es losgehen mit der zahlung.
kann man da was machen? Das es schriftlich sein soll weiß ich ja bereits, aber geht das überhaupt? Gibt es da ein Gesetz für oder sowas?
Mir ist das echt unangenehm muss ich zugeben, das is das erste mal in meinem leben das ich in soner Sache stecke.
Ich bin dankbar für jede brauchbare Antwort.
Danke schonmal
2009-04-23T09:14:44Z
ich habe nichts unterschrieben oder sonstiges, aber scheinbar haben die meine bankdaten. Ich hab da jetzt erstma ein schreiben hingeschickt das ich den vertrag nicht antrete bzw ihn vorzeitig beende, da eine zahlung nicht möglich sei usw. Freundlich und gut formuliert ist es eig.
ich will halt nur nich das dir jeden monat 69 abziehen, und ich des zurückbuchen muss.
Bolle2009-04-23T15:47:58Z
Beste Antwort
Mündlich,zählt nicht.Bei Verträgen,kann man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.Einfach Geld abbuchen,ohne eine Einzugsermächtigung von Dir unterschrieben,geht schon mal gar nicht.Wer Bankdaten,von Anderen weiß,kann noch lange nicht ans Geld.Hast Du etwas unterschrieben,schreibe per Einschreiben,mit Rückschein,daß Du von dem Vertrag zurücktreten möchtest.Das müssen diese Abzocker akzeptieren und Dich dann in Ruhe lassen.
Ohne genaue Details zu kennen: Vermutlich hast du bezüglich des Vertrages ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, dessen Frist eventuell ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem du über eben jenes Widerrufsrecht aufgeklärt worden bist.
Das Ganze stand früher mal im Fernabsatzgesetz, ist aber mittlerweile ins BGB aufgenommen. Unter dem Stichwort Fernabsatz wirst du aber beim Googlen dennoch sinnvolle Erläuterungen finden. AuÃerdem sind ähnliche Fragen auch hier schon sehr oft gut beantwortet worden.
Ich würde dir empfehlen, nochmal ein Schreiben zu schicken, in dem du dich auf die entsprechenden Paragraphen beziehst ("...mache ich von meinem Widerrufsrecht bzgl. § 08/15 Gebrauch...". Nur für die Sicherheit. Gut möglich ist, dass der Vertrag bis heute gar nicht wirksam wurde und die Firma ohnehin keine Chance hat, das Geld von dir zu bekommen, aber versuchen werden sie es. Es sei denn, du machst ihnen klar, dass du dich über deine Rechte informiert hast.
Nachtrag: Eine vorzeitige Auflösung bzw. Beendigung eines Vertragsverhältnisses ist normalerweise nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Nach deiner Schilderung gehe ich aber nicht davon aus, dass dein Vertragspartner damit einverstanden ist. Ich wollte nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben, dass man grundsätzlich Verträge, die man eingeht, auch erfüllen muss. Das gilt auch bei Fitnessstudios und Wohnraum, auch wenn hier alle paar Tage wieder mal gefragt wird, wie man aus einem Vertrag vorzeitig rauskommt. ES GEHT NICHT, Herrschaftszeiten.
Du verschweigst das wichtigste: hast du schriftlich einen Vertrag abgeschlossen? Wenn nein - ignoriere den ganzen Quatsch und zahle nichts.
NACHTRAG: wenn du nichts unterschrieben hast, bzw. wen keine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung stattgefunden hat, ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Falls es sich um eine der bekannten Abzockerfirmen handelt, ist denen völlig egal, was du ihnen schreibst - sie werden weiter abbuchen, bis das Konto und der Dispo völlig abgeräumt sind. Also schnellsten bei deiner Bank die Rückbuchung aller evtl. bereits abgerufener Beträge veranlassen!