Muss man als Wahlhelfer volljährig sein?
Muss man als Wahlhelfer für Kommunalwahlen volljährig sein?
Muss man als Wahlhelfer für Kommunalwahlen volljährig sein?
Berkana
Beste Antwort
Bei aktivem Wahlrecht, hat der Bürger auch die Pflicht - ergo man kann vom Amt (wahlen und Statisik) herangezogen werden oder sich freiwillig melden.
Bei Kommunalwahlen ist das nicht entsprechend mit der Volljährigkeit zu bestimmen, da es auch Kommunen gibt, in denen unter 18-jährige wählen dürfen (ab 16)
chaoslady73
ja klar
Helgale
Man muss volljährig sein, um als Wahlhelfer für Kommunalwahlen eingeteilt zu werden. Bei den Wahlen gibt es strenge Regeln und Vorschriften, die die Wahlleiter ganz genau im Auge haben.
Wilken
Ja und dafür gibt es 25 Euro.
Natalie H
Ja.