Hallo ich habe als Erzieherin begonnen zu arbeiten und man verlangte von mir einige Impfungen vorzunehmen die mich fast 200 Euro gekostet haben. Der Arbeitgeber zahlt dies nicht, da ich Berufsanfängerin bin. Kann ich dies bei den Steuern absetzen?
Danke
2009-03-17T15:36:02Z
Wie ist das den dann mit Computer...da haben mir auch einen neuen gekauft, da ich den sehr häufig für die Arbeit benötige...kann ich den dann auch da abrechnen
Slovak082009-03-17T16:25:17Z
Beste Antwort
Michael S liegt da nicht richtig. Sonderausgaben stimmt nur wenn es um Ausbildung geht. Für dich gilt Anlage N Werbungskosten. Die Notwendigkeit der Impfungen solltest du dir bestätigen lassen. Computer: PC oder Laptop PC (zu Hause) richtet sich nach dem Anteil der beruflichen Nutzung (10 Stunden a´ Woche, davon 7 Std. beruflich u. 3 privat = 70% berufl. Nutzung), berufl. Nutzung muß nachgewiesen oder glaubhaft versichert werden (Aufstellen von Speiseplänen, Erstellen von Plakaten, Verfassen von Schreiben). Gilt für alle Peripheriegeräte u. Verbrauchsmaterial. Bei Laptops wird der Nachweis "schneller" akzeptiert, da teurer und verwendbar am Arbeitsplatz. Viel Erfolg
...also, die BA geht hier an Slovak, wenn es um fachliche Richtigkeit geht.
Der Ergänzung wegen: Die BERUFLICHE Notwendigkeit der Impfungen solltest du dir bestätigen lassen. Die medizinische Notwendigkeit ist hier irrelevant.
In der Steuererklärung sind Pauschalen für Sonderausgaben enthalten.Nur wenn Deine Ausgaben diese Pauschale überschreiten macht es Sinn diese anzugeben.