33.300 Euro Strafe / 5000 Euro Schmerzensgeld für ein Leben?

Dies Medung so eben gelesen bei Yahoo Nachrichtenticker

Althaus war am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vom Bezirksgericht Irdning zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt worden. Er war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit einer 41 Jahre alten Frau zusammengestoßen, die dabei ums Leben kam. Althaus selbst wurde schwer verletzt. An den Witwer der getöteten Frau muss der Politiker 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Mann der getöteten Frau muss sich doch von vorne bis hinten verraten fühlen.
Oder kann er noch privat Klage einreichen??
Ich empfinde sowohl die schnelle des Verfahrens und auch die Höhe der Strafe gemessen an dem Einkommen eines Ministerpräsidenten als nahezu lächerlich.
Ist Östereichs Vorgehen nicht eigentlich schon Sittenwiedrig???

2009-03-04T01:27:49Z

Ja Jens, da hast Du recht^^
Aber es ist nicht als Hetze gegen Althaus sondern als Unverständnis am östereichischen Rechtssystem zu verstehen.
An und für sich ist es ja auch wünschenswert das die Verfahren möglichst schnell abgeschlossen werden, aber doch nicht so schnell das Zweifel aufkommen müssen ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Anonym2009-03-04T01:20:57Z

Beste Antwort

Herr Althaus handelte offenbar leicht fahrlässig, so wie sich eigentlich jeder Mensch des öfteren nicht ganz korrekt verhält. Außerdem hat er selbst schwere Verletzungen erlitten.
Unter diesen Umständen ist eine Geldstrafe durchaus angemessen.

Zur Verfahrensdauer: es gab keine Zeugen, Althaus kann sich aufgrund seiner Kopfverletzungen nicht erinnern, es gab nur Sachverständigengutachten. Wenn es an den Gutachten keine Zweifel gibt, was soll dann groß verhandelt werden?

Die zivilrechtlichen Folgen kommen natürlich noch dazu, sie sind durch die 5000 Euro Schmerzensgeld nicht abgegolten.

jrobin j2009-03-04T06:00:24Z

wollen wir ehrlich sein
es wahr ein unfall,unfälle passieren jeden tag.
keine geldstrafe aber etwas mehr
schwerzensgeld so von 50.000 das wäre richtig,
die frau hat 4 kinder und er minister hat ja auch eiń gutes gehalt
hier sieht man wieder mal einige nicht klar urteilen

Anonym2009-03-04T05:23:58Z

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Mann nicht als Politiker auf seine Ski gestiegen, sondern als Privatmann. Und so sollte man den Fall auch als reine Privatsache ansehen. Und wenn der Betrag von 5.000,-- Euro dem Witwer nicht ausreicht, dann ist das sein Problem. Es gibt private Unfallversicherungen. Die sollte man abschließen und dies insbesondere dann, wenn man gefährlichen Sportarten nachgeht. Und die Benutzung von Skiern gehört wohl offensichtlich dazu. Die Strafe von 33.500,-- finde ich recht heftig. Ich selbst fahre seit Jahren Ski und ich denke, mir hätte das auch passieren können. Schließlich gibt es keinen Führerschein für Skifahrer. Es ist ein Sport und da kann natürlich auch etwas passieren. Das macht niemand absichtlich und auch nicht mit groben Vorsatz.

♣.pitsch-patsch.♣2009-03-04T01:28:22Z

Der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, sprach in der „Süddeutschen Zeitung“ von einer „in Österreich keineswegs üblichen Vorgangsweise“. Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden, die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei, sagte der Rechtsanwalt und Professor.
Soyer sagte, Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei am Vormittag ein Verhandlungstermin für den Nachmittag anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischen lägen.

Nach österreichischem Recht gilt Althaus nach dem Urteil als vorbestraft. Allerdings ist seine Auskunftspflicht darüber eingeschränkt. „Das heißt, Althaus ist nicht verpflichtet, diese Verurteilungen anzugeben und kann sich als nicht vorbestraft bezeichnen“, sagte Soyer.

Nach deutschem Recht ist Althaus laut „Süddeutscher Zeitung“ nicht vorbestraft. In das Bundeszentralregister werden demnach nur deutsche Verurteilungen eingetragen.

Und ich bleibe dabei dieses Urteil hat für mich einen sehr bitteren Beigeschmack .

Und Jens verstehe das bitte nicht als Hetze !

Nachtrag

@ Jens du glaubst doch nicht allen Ernstes das du genau so bevozugt behandelt worden wärst ,von wegen gleiches Urteil?
Schnelligkeit des Verfahren usw ...

ich stehe nicht alleine mit meiner Meinung
http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1291057.html

Anonym2009-03-04T01:04:26Z

Hi,

ich habe gehört das das Urteil noch nicht Rechtskräftig ist das heißt er kann noch eine klage nach reichen.

Ich finde es nicht in Ordnung das er jetzt wieder in der Politik arbeitet den es sollte doch alles mit Rechten Dingen zu gehen da der Anwalt es noch vor der Wahl erledigen sollte es geht um eine Tote Frau das sollte auch für die Bürger nicht vergessen werden.
Außerdem finde ich es besser wen eine Helmpflicht in den Ski gebieten eingeführt wird den in Italien geht das auch also warum sollte es nicht bei uns funktionieren.

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