Und zwar stellte sich mir die Frage ob es im Falle, dass wenn man nach seinem 18. Geburtstag zum Stadtamt fährt seinen Führerschein abzuholen man sich des Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur des Fahren ohne Führerschein strafbar macht. (Führerschein ist nur ein urkundlicher Nachweis für die Fahrerlaubnis). Falls möglich, bitte mit Gesetzestexten begründen
Selber betrifft es mich nicht, da ich einen Führeschein ab 17 habe, welcher über den 18. Geburtstag hinaus seine Gültigkeit behält.
Kwazulu2009-02-16T13:14:55Z
Beste Antwort
Hallo. Eine Fahrerlaubnis ist gültig, sobald sie erteilt ist (hergeleitet aus § 21 Abs. 1 S. 1 FeV).
Eine Fahrerlaubnis gilt dann als erteilt, wenn der Führerschein von der zuständigen Behörde ausgehändigt wird, § 22 Abs. 3 FeV.
Wenn also ein Fahrerlaubnisbewerber vor Erreichen des Mindestalters seine Prüfungen ablegt, so ist er nicht automatisch ab seinem Geburtstag im Besitz seiner Fahrerlaubnis, sondern erst, nachdem er seinen Führerschein abgeholt hat.
Fährt der FE- Bewerber also mit dem Kfz zum Amt, macht er sich gem § 21 StVG wegen Fahren ohne FE strafbar.
Ein anderes Ergebnis folgt bei dem BF17: Hier ist ja die FE bereits erteilt. Bei der Begleitbestimmung handelt es sich lediglich um eine Auflage, die automatisch mit dem 18. Geburtstag erlischt, § 48a Abs. 2 S. 2 FeV.
Dazu steht im § 33 Fahrerlaubnisverordnung im Abs. 4 letzter Satz " Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt." Also machst du dich rein rechtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Es ist nicht zwingend, dass der Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt wird, dies kann auch durch den Prüfer bzw. den Fahrlehrer erfolgen, dieser unterrichtet dann die Fahrerlaubnisbehörde über die Aushändigung des Führerscheins.
Du darfst ohne Führerschein nicht fahren, auch wenn du ihn zwar besitzt oder ihn erst abholst. Man muss sich seinen Schein nicht abholen, der wird einem normalerweise zugeschickt, bzw. wird einem der provisorische Schein sowieso direkt nach der Prüfung gegeben.
Erst wenn er amtlich bestätigt ist und man ihn selber unterschrieben hat und in der Hand hat, dann ist man im Besitz der Fahrerlaubnis und dann darf man erst fahren.