Den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlt doch ....?
der Arb.geber und der Arb.nehmer je 50%..ist klar...aber
zahlt der Arb.geber auch beim Azubi ( 1,65% ) die hälfte?
der Arb.geber und der Arb.nehmer je 50%..ist klar...aber
zahlt der Arb.geber auch beim Azubi ( 1,65% ) die hälfte?
miezeio
Beste Antwort
Ja, außer das Azubigehalt ist weniger als 325,- Euro dann zahlt der Arbeitgeber den Betrag alleine
Conny
Ja natürlich zahlt er das, weil er es muss. Wenn ein Azubi z.B. 10€ bezahlt, zahlt auch der Arbeitgeber 10€. Zu Deinen Zahlen: wenn insgesamt also 100% abgeführt werden in die Arbeitslosenkasse, heiÃt es eben jeder 50% und wenn der Anteil für die Arbeitslosenkasse 1,65% des Lohnes sind bezahlt jeder 0,825%, sollte der Anteil vom Lohn insgesamt 3,3% sein, bezahlt sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber jeweils 1,65%.
ossibraut53
ja das muà er.
Natalie H
Ja normal schon.