vermutlich wird sich dieses Unterfangen von vornherein als recht schwierig erweisen, denn vermutlich hast Du bis dato noch keinen einzigen Betrag in die Kasse der Flegelversicherung einbezahlt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet Abgaben dorthin abzuführen.
Gesichtere Auskünfte kann ich Dir nicht geben, sprich sie sind ohne Gewähr, aber versuche es einfach mal beim Sozialamt. Da diese Leistung noch weitesgehend unbekannt ist, muss man tatsächlich ersteinmal eine möglichst heiÃe Spur verfolgen. Wenn Du im Amt in der richtigen Abteilung beim zuständigen Ansprechpartner und Sachbearbeiter gelandet bist, werden sich wohl weitere Türen öffnen. Für Deinen Antrag auf Flegelgeld.
Es wird sicher überprüft, in welche Flegelstufe du einzuordnen bist, im Flegelsystem ist das Stufe 1 - 10. Da Du Dich "manches mal" wie ein solcher verhältst, vermute ich das Du so im Abschnitt 3 liegst.
Viel Glück und sag uns was dabei für Dich herausspring! Für Dich gibt es vielleicht eine Sonderregelung und vielleicht konntest Du sie, die Zuständigen Personen, letztlich mit Deinem Gesag überzeugen.
GruÃ, enya ~*~*~
Entschuldige bitte das gequirlte Zeugs, aber muss auch mal sein.
Seit dem 01.01.09 gibt es für solche Fälle extra einen Pflegedienst für Rüpel. Dort kannst Du Rüpelgeld - im Volksmund auch Flegelgeld genannt -beantragen.