Hartz IV verstößt gegen das Grundgesetz?

Anlässlich einer Klage hat ein Gericht in Darmstadt vier Gutachten zu den ALG-II-Regelleistungen eingeholt. Fazit: Der Bedarf von Familien ist durch sie nicht gedeckt.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich bald mit der Höhe der Hartz IV-Regelleistungen beschäftigen müssen. Laut einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt decken die Hartz IV-Regelleistungen nämlich nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen damit gegen das Grundgesetz. Dies stellte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Nach mündlicher Verhandlung beschloss der 6. Senat, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Wie wird die Politik darauf antworten ?

x=y2008-10-30T04:08:15Z

Beste Antwort

Auszug aus einem intressanten Artikel dazu,

Ungewöhnlich ist es nicht, dass das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt – das darf nach bald 60 Jahren intensiver Judikatur fast schon als normal gelten. Ungewöhnlicher ist schon, wenn die verworfene Regelung Millionen von Bundesbürgern betrifft – so geschehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember des vergangenen Jahres, in dem die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gemäß §44b SBG (Sozialgesetzbuch) IV als Verstoß gegen das Verbot der Mischverwaltung eingestuft und für verfassungswidrig erklärt wurde. „Hartz IV“, „Argen“ (Arbeitsgemeinschaften) und Jobcenter sind die hierfür in der Öffentlichkeit geläufigen Schlagworte. Als geradezu erstaunlich muss aber die Reaktion der Politik auf diese Entscheidung gelten. Denn nach ersten Überlegungen, die gesetzliche Rechtslage entsprechend den Maßgaben des Gerichts dem Verfassungsrecht anzupassen, kam es im politischen Raum Mitte des Jahres zu einer bemerkenswerten Wende: Man will nunmehr offenbar nicht mehr das Sozialgesetzbuch ändern, um die Verfassungskonformität herzustellen, sondern das Grundgesetz, um die vom Bundesverfassungsgericht verworfene Regelung aufrechtzuerhalten. Nachdem in diesem Punkt prinzipielle Einigung zwischen den Fachministern von Bund und Ländern erzielt worden ist, gilt die Änderung der Verfassung als beschlossene Sache – wenn auch über die Details derzeit noch gestritten wird.

http://debatte.welt.de/kommentare/96085/vorsicht+grundgesetz

























































philipp133572008-10-30T04:20:18Z

genauso handelt es sich bei dem paragraphen 57 das es sanktionen gibt wenn man sich nicht meldet oder so das ist ein privat vertrag mit dem jobcenter den man nicht annehmen muss da es nur zu stande kommt in beidersitigen einverständnis und das geld was man bekommt ist doch schon das existenz minimum daher ist es nicht zulässig

charly2008-10-30T04:18:07Z

Wie die Politik darauf antworten wird ? Bisher hat sie sich aus solchen Berechnungen hervorragend herausgehalten. Zum Beispiel müssten Hartz4 Regelsätze wenigstens nachträglich und nicht wie vor kurzem, nach 20 Jahren (ein Witz) um 4 euro (347 auf 351 €) der entsprechenden Inflation angepasst werden.
Die landläufige Meinung, das das nicht notwendig sei, da das Hartz4 nur für eine kurzfrisstige Überbrückung gedacht sei, ist bewusst falsch kommuniziert, um die jährlichen ca 50 Milliarden € Gesamtbetrag für Sozial-Transferkosten (immerhin 1/8 des gesammten bundeshaushaltzes 2008) nicht auch noch gesellschaftsfähig zu machen.
Dieser Wahrheit stellt sich diese Gesellschaft erst mit der Akzeptanz eines bedingungslosen Grundeinkommens, wie es schon seit Jahren von dem Drogerie-Ketten (DM-Kette) Eigner Götz Werner gefordert wird. Die Vision des Unternehmers und Antroposophen lautet folgendermassen:
Ein Grundeinkommen für alle, Abschaffung aller Arbeitsämter, deren Verwaltung allein die Hälfte der jetzt schon 50 Milliarden € verschlingt, für alle also, unabhängig ob jemand arbeitet oder nicht. Im Gegenzug weitgehende Abschaffung aller anderen Sozialleistungen. Es gibt Machbarkeitsstudien, über die Finanzierung dieser Vision. Als Grundgehalt wird eine Summe von etwa 800 € angepeilt, also etwas oberhalb des jetzigen Hartz4 Satzes für Einzelpersonen. Entsprechend mehr natürlich für Paare und Familien.

Weitere Infos zu diesem Thema:

http://www.ka-news.de/goetzwerner/news.php4?show=tba2006220-216G

Anonym2008-10-30T04:16:00Z

Ich kenne KEINE Hartz4 Empfänger dem es schlecht geht
Ne kleine selbst erlebte Geschichte dazu:

Hier gibt es einen Caritas Laden für Lebensmittel.
Davor ne runde gesunde Männer alle so um die 25-35 alle am rauchen (is klar das kann man sich ja leisten !! )
kommt das Auto angefahren das die frischen Sachen bringt der Laden öffnet gerade. Der Fahrer EHRENAMTLICH IS KLAR um die 75 Jahre wenn nicht sogar älter, schleppt je Kiste rein, muss noch um den Kreis der Harz4 Empfängern außenrum laufen. Jeder kann sehen wie er sich quält. Nicht mal die Tür bekommt er aufgehalten !!!!
Erst als der Wagen leer und der Laden voll ist werden die Kippen auf dem Boden zertreten und reingegangen.

Ist das gerecht ????
Wenns mir nach ginge bekämen diese Leute noch weniger

es gibt Leute denen geht es echt schlecht aufgrund von krankheit oder alleinerziehende Muttis
die reißen aber auch nicht ihr Mau. auf sondern ertragen es still

das ist traurig denen gehört geholfen







nameless7012008-10-30T04:07:56Z

es wird eine kostenpflichtige telefonhotline eingerichtet,wo sich die betroffenen dann melden können

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