Soeben erfuhr ich, daß ich Sonntag megadringend, von Deutschland nach Frankreich muß. Dabei durchquere ich ein kleines Stück Luxenburg.
Nun habe ich gemerkt, daß mein Ausweis nicht mehr gültig ist. Welche rechtliche Konsequenz hätte es, wenn man mich an der Grenze anhalten würde und darauf Aufmerksam würde? Laut Schengener Abkommen werden an diesen Grenzen ja keine Kontrollen mehr durch geführt. Aber was passiert, wenn man es doch bemerkt?
Gerd P2008-07-18T18:03:01Z
Beste Antwort
Es hat keine rechtlichen Konsequenzen, du darfst mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis nach Luxemburg oder Frankreich, denn
Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit folgenden Dokumenten sichtvermerksfrei einreisen: •Gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis •Gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültiger Personalausweis •Gültiger vorläufiger Personalausweis Reisedokumente
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem: •gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis, •gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis, •gültigen vorläufigen Personalausweis nach Frankreich einreisen.
Das mit dem Lichtbildausweis/Führerschein ist natürlich Quatsch; viele Leute glauben, wenn sowas bei Grenzkontrollen durch Zoll/Polizei toleriert wird, sei es dann irgendwann rechtmäßig.
gar nix passiert - du bist n i c h t verpflichtet einen pass oder personalausweis innerhalb der eu mitzuführen- sondern- ausschliesslich einen amtlichen lichtbildausweis - d.h. ein führerschein bzw. ein sozialversicherungsausweis reicht vollkommen -