ich wüsste gerne ob eine Privatperson zum eigenen Gebrauch Nutztiere halten darf. Also z.B. 1Kuh...1Schwein...1 Schaf...1 Ziege..etc.
Oder natürlich welche wunderbaren Eu-Bestimmungen in dem Fall gelten und erfüllt werden müssen.
gruß von der klosterfrau
2008-07-09T02:06:27Z
@ebberat...ein elefant ist kein Nutztier
2008-07-09T02:26:52Z
...lach....das ich dazu Land brauche...da wäre ich nun wirklich nicht drauf gekommen.. hatte eher an den Balkon meines Stadtappartements auf der 8ten Etage gedacht.
:)))))
Heidi Ho2008-07-09T02:30:33Z
Beste Antwort
Oh, da gibt es die unterschiedlichsten Bestimmungen!
Allerdings weniger bezüglich der artgerechten Haltung als im Hinblick auf die mögliche Verbreitung von Krankheiten wie BSE, Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Vogelgrippe etc. pp. …
Nur mal so als Beispiel: Auch für "modische" Haustiere wie Minipigs gilt, dass man die Schweinehaltung anmelden und sich erst mal behördlich erlauben lassen muss!
Zitat aus http://www.schweinefreunde.de/ "Bitte beachten sie, dass die Schweinehaltung der Genehmigung durch den Amtsveterinär bedarf. Je nach Haltungsform existieren unterschiedliche Auflagen. Die Behörden gehen durchaus unterschiedlich mit der Privathaltung von Schweinen um. Grundsätzlich gelten aber fast alle Auflagen in der Massentierhaltung auch für die Privathaltung von Schweinen. So absurd das auf den ersten Blick auch sein mag. Ausserdem weisen wir darauf hin, das die Tiere bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden müssen. Leider gibt es es keinerlei Ausnahmen für Mini- oder Hobbyschweine. Diese Meldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die Tierseuchenkasse gewährt Entschädigungsleistungen bei seuchenrechtlichen Massnahmen. Ein Schweinehalter ohne Anmeldung haftet persönlich mit seinem Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall in die Zigtausend gehen."
Infos (und Protest gegen zu viele Bestimmungen!) zum Thema Schafhaltung: http://www.ulmer.de/MEIZ2DH6kBnQpCGNBGIExB1Uk7ZF7K1ok.HTML http://www.schafe-sind-toll.de/VDL.8.0.html
Na ja, klingen ja teilweise recht lustig, diese Antworten. Wenn Du das so machst, wirst Du zuerst ein Jurastudium absolvieren müssen oder, Du heiratest da irgendwo ein. Du kannst natürlich auch einen Anwaltb beauftragen und bezahlen. Denn das Du einen brauchen wirst ist so sicher, wie etwas nur sicher sein kann. Pauschal läÃt sich aber sagen: Es ist möglich. Vorausgesetzt Du lebst auf dem Dorf und Deine Räumlichkeiten lassen eine artgerechte Haltung zu. Stallungen und Freilaufflächen, Futtermittellager, Mistdepot und Entsorgung. Theoretisch kannst Du auch eine GroÃscheune nehmen und unterteilen. Die paar Tiere können auch eine gemeinsame Fläche als "Stall" haben. Der könnte dann, wenn man es bei der Unterteilung bedenkt, mit dem Traktor entmistet werden. Nur das Futterlager muà sicher getrennt werden. Es kommt einiges zusammen. Und dann die Geschichte mit den Nachbarn. Wenn Du Pech hast und es wohnen viele Stadtflüchtlinge in diesem Dorf oder sogar als Nachbarn, dann wird es Einsprüche hageln ohne Ende. Und wie das ausgeht, weià niemand vorher. Wärst Du Bauer in der 10.Generation mit Tierzucht und dort schon immer am Ort und auf dem gleichen Hof, dann hättest Du gute Chancen. Wenn nicht, dann sieht es ungünstiger aus. Bevor diese Prozesse nicht entschieden sind, bekommst Du keine Genehmigung für Deinen "Privatzoo". Bleibt noch die Möglichkeit ein Objekt in Alleinlage zu wählen. Das ist die günstigste Variante. Meldest Du alles bei der Gemeinde an und die Tierseuchenkasse wird den Regionalvertreter schicken. Das ist dann kein Problem mehr. Ich wünsche Dir Erfolg bei diesem Vorhaben. Aber, es verlangt viele Fachkenntnisse (auch die Schafhaltung). Zum Glück gibt es gute Fachliteratur. Und die Tiere findet man über die Bauernzeitung. Und bevor Du kaufst, informiere Dich genau über die Preise. Stückpreis, wie gesehen. Keine Kilo-Preise. Sonst wirst Du leicht übervorteilt
Wenn du das passende Land dazu hast, kannst du dir halten, was du willst. Eine Einzelhaltung von den vier von dir genannten Herdentieren wäre allerdings Tierquälerei.
Halten darfst du dir so was schon. du darfst das ganze nur nicht gewerbsmäÃig betreiben, also die ganze Milch alleine trinken oder mit deinen Klosterschwestern teilen. Wenn du es als Zuerwerbslandwirtschaft betreibst - also irgendwas davon verkaufst oder eintauschst musst du dieses anmelden. Dann käme noch die Versicherung - wenn z.B. die Kuh auf die Autobahn rennt brauchst du eine Haftpflicht.
Kuh kein Problem, musst nur richtig mälken können. Wenn das nicht kannst musste Mälkmaschine kaufen. Denn wenn nicht mälken Kuh macht Krach, weil Euter voll und den Ãrger mit Nachbarn http://free-ecards.kisseo.com/partners/kisseo-en/form.shtml?card=11970