Hi, also mal wieder eine Rechtsfrage: Bin grade bei uns im Dorf auf einen geschotterten Weg gefahren, bei dem die Durchfahrt nicht gesperrt ist. Dann lagen mitten auf dem Weg Steine um die weiterfahrt zu verhindern. Die wurden absichtlich von einem Anwohner (die größten Spießer die es auf der Welt gibt) dort hingelegt. Also bin ich ausgestiegen und hab sie weggeräumt und wurde dann noch angemeckert von den Spießern es hätte gestaubt. (bin mit 20 kmh gefahrn und es hat keinb bisschen gestaubt). Naja gibts da irgendnen Paragraphen den man denen vor die Nase halten kann um das wegblockieren zu unterbinden. Bin ja auch net die einzige betroffen weil viele Leute ham auch an dem Weg ihre Gärten und so. Also dann schonmal danke für eure Antworten...
Anonym2008-07-08T07:42:19Z
Beste Antwort
Solche Anwohner gibt es. Bei uns hatte eine Dorfbewohnerin Blumen auf einem Feldweg gepflanzt und diesen dann mit Flatterband für die Durchfahrt gesperrt, die Bauer kamen nicht zu ihren Feldern. Eine Beschwerde beim Ortsbürgermeister hatte dann dazu geführt dass sie ermahnt wurde. Privatleute dürfen keine öffentlichen Flächen oder Parkplätze zu eigenen Zwecken benutzen oder die Durchfahrt behindern. Ich würde da an eurer Stelle den Ortsvorsteher einschalten.
Wenn es eine oeffentliche Strasse ist, duerfen sie diese nicht absperren. Rufe beim naechsten Mal einfach bei der Polizei an. Ist es aber eine Privatstrasse, wo die Durchfahrt und Benuetzung verboten bzw. nur Anrainern erlaubt ist, sieht es anders aus.
ist schon schlimm genug, mache eine anzeige gegen deine mitbürger. oder übersehe einfach eine stein und verursache einen schaden, dann ist die stadt dafür haftbar, wenn es eine öffentliche straße ist sei froh, dass die steine schon da liegen und sie nicht von der brücke geworfen werden
Ist es ein öffentlicher Weg, kannst Du dort so lange und oft fahren wie es Dir beliebt. Ist es ein privater Weg, hängt die Entscheidung vom Eigentümer ab.
Sollte es ein öffentlicher Weg sein, ist das Versperren der Durchfahrt z.b. mit Steinen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung.
§1 der Strassenverkehrsordnung gilt auch auf dem Dorf. Für alle. Dazu gäbe es noch einmal "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" sowie evtl. "Nötigung"