Geschlechtsverkehr mit Tieren nicht strafbar?

Ich habe letztens gelesen das u.A. in Deutschland und in Österreich der Geschlechtsverkehr mit Tieren nicht strafbar ist.
Gab sogar schon einige Fälle, zb in Österreich, wo ein Mann sich an einem Schaf verging, er wurde abgeführt, musste aber wieder freigelassen werden.

Begründet wird das damit, dass man nur bestrafbar ist wenn bei dem Tier eine Verletzung/Schädigung nachweisbar ist.

Gehst noch?! Die Menschheit ist sowass von grausig und pervers.. die armen Tiere

Schätzungen zu folge ist Geschlechtsverkehr mit (Haus)Tieren übrigens weit mehr verbreitet als die meisten glauben...

2008-06-10T14:20:04Z

@Dove of War:

Sry, kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin ein extrem toleranter Mensch, finde Homosexualität etc voll in Ordnung, und bin starker Tierrechtler.
Erst einmal sind Tiere nicht dafür konzipiert sich mit andren Spezies zu paaren, Zweitens ist hier das Problem dass sie sich nicht Äussern können, sie können nicht Reden! Und ich glaube kaum das Tier und Mensch eine solch enge Beziehung aufbauen können dass dies Geschlechtsverkehr rechtfertigt.
Woher weisst du denn das das Tier Geschlechtsverkehr will?
Kinder kann man auch f*cken wenn sie nichts sagen, oder? Nach deiner Logik schon.

Zudem bedeutet es für einen erwachsenen Mann kein problem sich an seiner Katze, Hund oder Ähnlcihen zu vergreifen, und ob das Tier dabei immer ruhig bleibt wage ich zu bezweifeln. Das hat nichts mit eklig oder Abartigkeit zu tun, das ist ganz einfach Verbrechen an Wehrlosen.

2008-06-10T14:23:07Z

@claudiabesic: Du tust mir leid.

2008-06-10T14:27:59Z

Wie gesagt, bei dem Fall in Österreicht zb wurde der Typ angeklagt, musste aber wieder freigelassen werden, bekam glaube ich sogar Entschädigung oder so.

Und es sind ja genug Fälle von Vergehen an Hühnern bekannt etc (Was ja strafbar ist, denn hierbei sterben die Tiere ja), also es gibt sehr wohl bekannte Fälle, trotzdem ist die Dunkelziffer wohl weit höher...

Stefan H2008-06-12T01:18:41Z

Beste Antwort

Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten. Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (§ 175b in der Fassung vom 28. Juni 1935). Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben.
Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, Gesetze gegen Hausfriedensbruch (§123) und Sachbeschädigung (§303).

Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z.B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar nach §184a StGB. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.

Tierschutzgesetz
§ 1 Grundsatz
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



In diesem Sinne....

leuchtfalter2008-06-14T10:17:54Z

Also ich kann mir erinnern, als ich als 12-jähriger Junge beim Onkel zu besuch war und dessen Hund anfing auf mein Bein zu krabbeln und sich an meiner Hose zu reiben, ich noch gar nicht wußte, was der Hund da wollte.

Ergo hat der Hund angefangen, da kann man also kaum von sprechen, dass ich als intelligentes Lebewesen den Hund benutzt hätte. Also hat ein Tier ggf. doch seine Gelüste und sieht das eben nicht so verkrampft moralisch wie eine Klosternonne. Also wems gefällt .....

Klar aber, Vergewaltigung von Tieren mit Schmerzen - gklares nein.

Anonym2008-06-12T18:57:37Z

Ich weiß nicht, ob Tiere lieber gefressen oder "geliebt" werden. Wenn ich meinen Mann allerdings mit einem Schaf im Bett erwischen würden, wäre echt Schluss. Määäh. Die Menschheit ist so grausig und pervers und schlachtet und frisst jeden Tag Hühner, Schafe und ganze Rinderherden. Wenn Du jetzt den Pudel Deiner Nachbarin v.ögelst :-))) fällt das höchstens unter Sachbeschädigung und das auch nur, wenn die Nachbarin Dich erwischt. Gesellschaftlich ist man da natürlich und verständlicherweise tot.

Anonym2008-06-11T08:38:33Z

Ein Extraparagrafen dafür gibt es nicht. Das ist auch nicht notwendig. Es fällt doch eindeutig unter Tierquälerei. So mit ist es doch strafbar.

wuschel2008-06-11T08:06:41Z

Darüber hab ich mir auch schon den Kopf zerbrochen! Kann es auch nach gewissen Aussagen anderer Leute nicht verstehn.
Tier sind Lebewesen wie wir Menschen auch, wenigstens davor müsste man die Tiere schützen, die meisten Tiere haben sowieso nur ein grausames dasein, das ist eben nicht genug, man muss sie noch sexuell quälen, der Mensch lässt nichts aus!
@ Andrea, die Politiker wissen alle davon und dieses Gesetz: " Beischlaf mit Tieren erlaubt" kam ja von der Politik!
Es gibt eben viel zu viele kranke Menschen die sowas tun auch in der Politik!!!!
@ Claudia, es gibt auch genauso Dumme Menschen, dann sollte es bei denen erst recht erlaubt sein !!

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