Was solte man lesen, wenn man sich näher mit der Gründung von Genossenshaften beschäftigen möchte?
Speziell Wohnungsgenossenschaften, aber auch allgemein.
@laichkarpfen: und inwiefern soll mir das weiterhelfen? es geht um die Gründung, nicht um den Beitritt!
@domenik: du beantwortest zwar nicht meine Frage, sondern stellst eine und leider hast du keine emailadd angegeben sonst würde ich dir länger antworten. Du kannst aus deinem Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einfach aussteigen. Diese Art von Mietvertrag ist nach dem Mieterschutzgesetz nicht mehr zulässig. Natürlich behauptet dein Vermieter etwas anderes. Also kündige und wenn er nicht mitspielt, dann geh zum Mieterschutzbund, oder nimm dir einen Anwalt.
Außerdem musst du eine Wohnung, die du mietest und in der du nicht wohnst nicht als Wohnsitz angeben. Du wohnst ja nicht darin. Also müsstest du dir da keine Sorgen drm machen, aber du kannst ja eh einfach kündigen.