Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung des Vermögens bei Scheidung?
Zu welchem Zeitpunkt wird das Vermögen, das bei einer Scheidung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden muss, festgestellt? Bei Beantragung des Trennungsjahres, oder erst zur Scheidung?
Wenn es erst zur Scheidung ist, dann würde "mann" ja zusehen, dass er vorher noch so viel wie möglich beiseite schafft, damit er seiner Ex-Partnerin nicht so viel auszahlen muss, oder?