Zusätzlich zu meiner Lohnsteuerklasse 1 hab ich jetzt auch noch nen Nebenjob auf Steuerklasse 6. Wie genau muss ich die jetzt bei der aktuellen Steuererklärung mit angeben? Hab bis jetzt die Steuererklärung immer nur mit einer Steuerklasse gemacht.
Anonym2008-02-22T16:08:57Z
Beste Antwort
Einkünfte die Steuerklasse 6 hervorrufen (hier: Nebenjob) sind in der Anlage N Zeile111,141,151,143,145 anzugeben. Dieser Block (Lonsteuerbescheinigng(en) STkl6 oder einer Urlaubskasse) ist rechts neben dem Block (Lohnsteuerbescheinigungen STKL 1-5)
Mit der Steuerklasse VI bist du sogar zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet! Die Daten werden dem Finanzamt vom Arbeitgeber sowieso elektronisch übertragen!
Vergiss die Werbungskosten nicht! Die stehen dir auch bei Steuerklasse VI zu! Nur eben nicht 2x der Pauschbetrag in Höhe von 920,- Euro...