Vermutlich Nazischatz gefunden? Wem wird er denn dann gehoeren?
Dem Staat oder dem Eigentuemer des Landes, auf dem er gefunden wird? Oder wird er geteilt?
Dem Staat oder dem Eigentuemer des Landes, auf dem er gefunden wird? Oder wird er geteilt?
Alberich
Beste Antwort
§25 des sächsischen Denkmalschutzgesetzes:
(1) Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen und sind unverzüglich an die zuständige Landesoberbehörde für den Denkmalschutz zu melden und zu übergeben.
(2) Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Belohnung. Über die Höhe entscheidet die Landesoberbehörde für den Denkmalschutz im Einvernehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörde.
Es kommt also darauf an, was dort gefunden wurde und ob der Eigentümer bekannt bzw. zu ermitteln ist. Höchstwahrscheinlich war der Staat Eigentümer, so daß ihm das gegen einen Finderlohn zu übergeben ist. War der Staat das nicht und der Eigentümer ist nicht mehr zu ermitteln könnte(!) es sich um ein Kulturdenkmal handeln, das entsprechend des oben zitierten Gesetzes ebenfalls dem Staat zufallen würde - gegen Bezahlung eines sogenannten Schatzregals. Wie hoch dieses Schatzregal in Sachsen ist, weiß ich nicht. Insgesamt liegt es zwischen 10% und 50% in den verschiedenen Bundesländern.
Und wie immer: im Zweifelsfall klären das die Gerichte.
Herzblatt78
Ich denke der Staat!!! Das Gesetz wer es findet darf es behalten gilt schon lange nicht mehr.
Anonym
Und was ist mit dem Schatz was die anderen Länder aus Deutschland gestohlen haben?
z.B Die Russen geben auch nichts zurück also gerecht ist das wenn es hier bleibt!! ;-))
Anouk
es wird denen zurückgegeben denen es von den Nazis gestohlen wurde-dem Land meine ich-so wäre es zumindest richtig und gerecht!d.
Anonym
alles für den Staat.