kennt sich zufällig jemand mit sowas aus.mir wurde gestern auf nem krankenhaus parkplatz mein auto aufgebrochen.nun frag ich mich ob der wagen über das krankenhaus versichert ist.weiß da jemand von euch mehr.
2008-02-12T04:30:00Z
meiner meinung nach müßten krankenhäuser doch für sowas versichert sein.immerhin ist der parkplatz kostenpflichtig und mit einer schranke abgegrenzt.
2008-02-12T04:35:19Z
ach tom du bist ja so witzig.hauptsache es gibt nicht nur solche volli................. wie dich.hast du deine straße mit ner schranke versehen.sie ist doch wohl frei zugängig.
2008-02-12T16:01:45Z
kleine info an alle.das krankenhaus muß zahlen.hab gestern mit denen telefoniert.da der parkrplatz krankenhaus eigentum ist und nicht gemietet ist ersetzt die versicherung des krankenhaus den schaden. @ TOM: **** YOU nicht soviel mist hier rein schreiben.
schneewittchen20092008-02-12T04:35:03Z
Beste Antwort
Wenn der Parkplatz abgesperrt ist und als Privatgrundstück gekennzeichnet ist, dann muss auch das Krankenhaus dafür aufkommen. Dies ist es, da es Gebühren dafür verlangt und somit für den Unterhalt sowie die Sicherheit zuständig ist.
Steht aber ein Schild da, dass gut sichtbar ist, wo drauf steht: Wir übernehmen keine Haftung, dann zahlt deine Versicherung und du damit im nächsten Jahr den höheren Beitrag.
Melde dich aber einfach mal bei deiner Versicherung. Die werden das dann mit dem Krankenhaus klären. Und die lösen das eher als du, da die ja nicht zahlen wollen.
Für den Schaden am Auto ist die Teilkaskoversicherung zuständig und für den Inhalt der entwendet wurde (z. B. Regenschirm etc. ) ist die Hausratversicherung zuständig. Es gibt allerdings in der Hausratversicherung im Bereich Kfz, u.a. die Nachtklausel, Höchstentschädigungsgrenzen usw. In der Teilkasko wirst du nicht hochgestuft, wenn du einen Schaden meldest. Leider kannst du nichts über das Krankenhaus geltend machen.
dann werde ich beim nÃ��chsten Aufbruch meines KFZ das der Versicherung der jeweiligen Stadt melden, der gehört ja die StraÃe wo mein Auto parkt. :-)
das der Parkplatz Kostenpflichtig ist heiÃt nur das du einen Parkraum "mietest", mit einem Versicherungsschutz hat das nichts zu tun. Der Vermieter einer Wohnung versichert ja auch nicht dein Inventar.
DU TROTTEL, dann schau dir mal an wann meine Antwort kam und wann du das mit dem beschrankten Parkplatz nachgereicht hast .... lächerlich