Warum kann ich mich gegen eine Bestrafung in YC nicht rechtfertigen und wer nimmt sie vor?

Gina ®2008-01-04T07:09:00Z

Beste Antwort

Das frage ich mich auch manchmal,aber ab und zu denke ich wirklich was da für ein Kruttzeug sitzt.Einmal wird ne Frage gelöscht ,2 Wochen später wird exakt die gleich Frage gestellt und nix passiert.Warum,wissen die wahrscheinlich selber nicht mal.Da wird nix durchgelesen,das geht mit dem Zufallsgenerator,oder da steht einer mit nem Glücksrad oder so.Und rechtfertigen,tja die werden schon wissen,warum die niemanden an sich dranlassen.......-.----.------@ doch ,das kannst du.Habe soeben wieder eine Mail bekommen,weil ich ,bla,bla,bla.....,jedenfalls wurde meine Frage gerade gelöscht ( nix neues ) .Aber wenn ich damit nicht einverstanden wäre könnte ich mich mit dem Customer Support in Verbindung setzen.Uuuuupppsssssssss.

Anonym2008-01-04T14:48:57Z

Lohnt sich echt nicht darüber mit nur einer Silbe nach zu denken. Glaube mir hatte schon so viele " nette Menschen " die einfach meine Antworten nicht gefallen hatten und mich gemeldet haben.
Am Anfang regte ich mich tierisch auf, aber jetzt sehe ich das ziemlich gelassen.
Vielleicht haben diese Wesen in der realen Welt nichts zu melden und reagieren sich hier eben ab.

paulpanzer062008-01-04T06:50:41Z

Das sind Admins, die bei Y Asche machen, sich aber nicht kümmern sondern zwischendurch Counter Strike spielen *g*...Ich finds auch bescheuert, daß einen andere neg. bewerten und der Beitrag gecancled wird...Aber das ist hier leider son "Blümchen-Forum" in dem jeder Satz auf die Goldwaage gelegt wird und Freidenkertum nicht unbedingt tolleriert wird. Such Dir einfach n anderes Forum, gibts genug von.......

Ich stell hier auch nur "Blümchen"-Fragen. Wenn andere Fragen auftauchen stell ich sie woanders. Sonst kriegst Du hier von den Hippies virtuell eine in die Fresse !!

Anonym2008-01-04T06:43:44Z

Vergiss es einfach!
Das hat echt keinen Wert.

Anonym2008-01-04T06:43:09Z

Nimm's leicht, diese Vorstrafen belasten nicht dein polizeilisches Führungszeugnis.