Wen bezeichnet man als Hartz IV- Empfänger?

Wer empfängt monatlich Herrn Hartz?

Scheinbar hat man nach 2 Jahren der 4. Arbeitsmarktreform (Hartz IV) immer noch nicht begriffen, dass es gar keine Hartz IV- Empfänger gibt?!

Beispiel:
Googelt man nach "Hartz IV- Empfänger" erhält man ungefähr 1.210.000 gefundene Seiten und bei der Suche nach "ALG II- Empfänger" findet man lediglich 143.000 Seiten, die den Suchbegriff erhalten.

Ist die Bezeichnung als Hartz IV- Empfänger nicht in Wahrheit eine Beleidigung für jeden ALG II- Empfänger, wenn man einen Blick auf den Namensgeber dieser so genannten Reform des Arbeitsmarktes wirft?

Entspechen denn diese Hetzkampagnen, gegen so genannte Hartz IV- Empfänger, nicht schon dem § 130 der Volksverhetzung?

Michel Deutsch2007-12-30T06:48:30Z

Beste Antwort

Mein lieber LOT75,
sind Sie ein „Agent Provokateur“? Ich glaube ja, und ich sehe darin nichts verwerfliches, da Sie mit Ihren Fragen immer einen Finger in Wunden legen. Gerade die Antworten auf Ihre Frage zeigen das Spannungsfeld auf. Dieses geht vom extremen „Stone Gold“, der den Seppel erschießen möchte, über „Anni6y“, die schon auf einige Probleme eingeht, über „Mausi76“ mit einem scheinbaren Mausigehirn, die Schmarotzer ausmacht bei denen, die nicht arbeiten wollen (???) bis hin zu „ilDottore“, der sich sachlich mit dem Problem auseinandersetzt. Da stellt sich nun die Frage des Sinnes dieses Forums. Sollen wirklich und im Ernst Fragen beantwortet oder wie an einem Stammtisch, nur Dampf abgelassen werden. Mir scheint es, dass der Vergleich mit dem Stammtisch der passende ist, da auch hinsichtlich der oftmals aus dem Bauch kommenden Bewertungen, die wohl bei einigen einen geistigen Orgasmus, jedoch keine zutreffende Antwort bringen.

Auf die Frage:
Peter Hartz (und andere Täter) haben im Auftrage der Bundesregierung Vorschläge ausgearbeitet, wie das Sozialsystem Deutschlands „reformiert“ werden kann. Entsprechend der Zielrichtung und Aufgabengebiete wurden diese von den Staatsbürokraten nach Hartz benannt und durchnummeriert. Im Vorschlagspaket Nr. IV befasste sich das „Expertengremium“ um Hartz mit der Reform des Arbeitsgesetzes und den Sozialgesetz des Sozialgesetzbuch Nr. 2. Ziel war es, beide Gesetze unter einem Hut zu bringen und um durch die Zusammenlegung, die sich nun doch als verfassungswidrig darstellt, Geld zu sparen und um die „Berechtigten“ mit Ansprüchen aus beiden Gesetzen besser „abbürsten“ zu können. Dabei wurden die Berechtigten nach den Arbeitsgesetzbuch, die noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, unter den Begriff Arbeitslosengeld I (ALG I) und die, die nur einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatten, mit den Personen zusammengelegt, die wegen ihrer Arbeitsunfähig- oder auch –Unwilligkeit Sozialhilfe vom Sozialamt bekamen, unter dem Begriff Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengelegt.
Das Interesse des Staates, von den Ansprüchen dieser Bevölkerungsschichten Geld einzusparen, hat zu diversen Verletzungen des Grundgesetzes geführt. Diese Grundrechtsverletzungen wurden durch ein politisch abhängiges und willfähiges Bundes-Verfassungsgericht zum Nachteil der Betroffenen legalisiert. Einige dieser Grundgesetzverletzungen:

1. Das Recht auf die Unantastbarkeit der menschlichen Würde; (durch die Missachtung der Würde der Anragsteller auf Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 bei der inquisitorischen Befragung bezüglich der Lebensumstände des Antragstellers, Degradierung zum bloßem Objekt des Staates)
2. das Recht auf die Unantastbarkeit der Wohnung; (durch Schnüffelei von Beauftragten der Arbeitsämter und Jobcenter über die Prüfung der „wahren“ Lebensverhältnisse bezüglich Möbel, Personen und Größe der Wohnung)
3. das Recht auf Freizügigkeit; (durch oftmals sinnlose „Ortsbindung“, auch wenn § 65 Abs. 4 SGB II angewandt wird)
4. das Recht auf Schutz der Ehe; (durch Schaffung eines eheähnlichen Konstrukts wie die „Bedarfsgemeinschaft“ wird der Sinn einer Ehe in Frage gestellt)
5. das Recht auf rechtliches Gehör; (durch Verschleppung und Verzögerung im Rechtswege, Überlastung der Gerichte, pro forma Stillstand der Rechtspflege, Komplizenschaft der Gerichte bis hin zum BVerfGer bei der Beseitigung der geltenden Rechtsordnung des Grundgesetzes in der Fassung vom 3.10.1990)
6. das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz; (durch Schlechterbehandlung Arbeitsloser im Vergleich mit Inhabern von Arbeit, ältere Menschen werden ausgegrenzt durch Altersdiskriminierung, homosexuelle Lebensgemeinschaften werden im Verhältnis zu heterosexuellen Lebensgemeinschaften privilegiert)

7. das Bankgeheimnis; (durch Schnüffelei in den Konten von Antragstellern auf Sozialhilfe, Sozialgeld und ALG II)
8. das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes: (durch Zwangsarbeit nach den 1-€-Jobs und Zwang zu „gemeinnütziger“ Tätigkeit)
9. das Existenzrecht als freies Individuum, das Recht auf Leben; (durch Versagung der letzt möglichen Hilfeleistungen auf Grund von konstruierten Verstößen wie Mitwirkungs- und Offenbarungspflichten, völlige Gleichgültigkeit der Exekutoren der Hartz- Gesetze bezüglich der Nöte der Antragsteller)
10. das ungeschriebene Recht auf Glück. (durch Missachtung des Rechts auf freier Entfaltung unter Beachtung der Würde jedes Menschen)

Noch ein letztes Wort, besonders an Leute wie „Mausi76“. Unser Land ist zu einer primitiven Neidgesellschaft mutiert. Die Regierung (nicht meine oder unsere) schmeißt auf sogenannte Geberkonferenzen Millionenbeträge, wie Perlen vor die Säue, um sich wichtig zu tun. Deutschland leistet sich den Luxus, in einer total undemokratischen Vereinigung, wie der UNO, Mitglied zu sein. Können Sie es nicht verkraften, das Ihr unter Umständen ständig besoffener Nachbar, von der Stütze leben muss? Haben Sie sich einmal gefragt, warum er säuft? Mir ist der ständig betrunkene Nachbar tausendmal lieber als Menschen wie Hartz, Ackermann und Koch!
MfG MD

Teilhaber2007-12-30T06:54:24Z

Ob Hartz IV oder ALG II ist mir einerlei. Fakt ist das ein Wohlhabender (der auch noch vor Gericht zitiert wird) denen die nichts haben, noch mehr nimmt.

Anonym2007-12-30T04:40:36Z

Weiß nicht, was bei euch Deutschen da für ein Problem besteht. In Österreich heißen diejenigen, die gearbeitet haben u. länger arbeitslos sind - Notstandshilfebezieher. Die nie oder nur kaum gearbeitet haben - Sozialhilfebezieher. Ist ja das gleiche in Grün, oder gibt es jetzt schon Klassenkapf bei der armen Bevölkerungsschicht?

mausi762007-12-30T04:36:48Z

Sozusagen ist Deine Meinung korrekt aber nicht ganz richtig.
Hartz IV Empfänger sind nicht nur Arbeitslosengeld II Empfänger sondern auch Sozialhilfe Bezieher, dass sind z.B. Mütter die vor dem 3. Lebensjahr des Kindes alleine gelassen werden und nicht alleine für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Allerdings bezeichne ich Arbeitslosengeld II Empfänger die den ganzen Tag zu Hause rumlungern und keinen Wert auf Arbeit legen auch nicht als diese sondern als Schmarotzer.

Anni6y2007-12-30T04:36:34Z

nach dem was herr hartz sich so geleistet hat ja, es ist eine beleidigung, aber auch die behandlung auf den ämtern ist eine, denn du musst dich ausziehen bis auf die haut und dann schaut man dir noch in den allerwertesten ob du nich dort deine diamantensammlung versteckt hast!!
das letztere ist ironisch gemeint!
gruß ann

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