Werde ich erben??

Mein leiblicher Vater hat kurz nach meiner Geburt die Vaterschaft anerkannt (Abstammungsurkunde). Habe aber seit über 40 Jahren keinen Kontakt zu ihm. Habe jetzt versucht zum ihm Verbindung aufzunehmen, nachdem ich ihn ausfindig gemacht habe. Er aber wünscht keinen Kontakt zu mir.

Wie seiht es nun aus, falls er mal stirbt?
Was erbe ich bzw. steht mir da ein Pflichteil zu?
Was ist, falls er "nur" Schulden hat? "Erbe" ich die auch?

Ob es ein Testament gibt, weiß ich nicht. Falls ja, kann es auch sein, dass ich darin nicht erwähnt bin.

Anonym2007-12-06T11:24:24Z

Beste Antwort

Ja, Du erbst auch alle Schulden. Hast aber die Möglichkeit das Testament anzufechten und nicht anzunehmen. Du solltest aber zu Deinem Vater bei Lebzeiten Kontakt aufnehmen, Weihnachten wäre eine gute Gelegenheit dazu. Bring' ihm einfach einen Kuchen vorbei! (oder Weihnachtsstollen, Lebkuchen und Elissenkuchen für EUR 10-EUR 20,-).

Kaffetante2007-12-07T09:19:37Z

ja grins leider ist das nun mal so .Wer erben will ,kann auch Schulden erben,aber das ist bei weitem noch nicht alles!!Wenn du das Erbe annimmst dann musst du dich auch an die Kosten für die Beerdigung beleidigen,die Wohnungsaluflosung oder auch die Heim Kosten die auf dich zu kommen.Leider erbt man nicht immer nur das dicke Geld.Aber eins steht fest ein drittel steht dir Gerichtlich zu und du musst sie dann versteuern,aber alles andere kann dein Vater dir verweigern da ihr ja auch kein Kontakt hattet.Also man kann schon erkennen das auch du keinen Interesse an deinen Vater hast sondern nur an sein Erbe.Egal ob es ein Testament gibt oder nicht ,du bekommst nur ein Drittel.wenn er Tot ist wird automatisch nach Nachkommen gesucht und du existierst ja.Du wirst dann auch angeschrieben und wirst zu einem Termin hin bestellt.Wenn es keine Schulden geben wird heißt das aber noch lange nichts denn auch Altschulden oder neue können später erst auftreten und dann wirst auch du zur Kasse gebeten.Recht muss Recht bleiben oder?

katjas19872007-12-07T01:56:34Z

Hy

Da er die Vaterschaft anerkannt hat, wirst du erben. Ist aber nicht klar viel, denn er kann natürlich im Testament hinterlegt haben, das du nur den Pflichtteil erben sollst. Ansonsten solltest du dein ganzer teil erben, wenn deine Eltern nicht verheiratet sind. sonst sieht das ganze nochmals anders aus. Denn dann wird deine Mutter noch erben und nicht du.

Schulden erbst du auch, aber du hast noch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, wenn du vornherein weist, der hat ja nur Schulden.

swissnick2007-12-06T11:46:51Z

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, sollte das auch offiziell registriert sein. Im Zweifelsfall kannst Du mal bei der Wohngemeinde des Vaters anfragen, ob da bekannt ist, dass Du leibliches Kind bist. Ansonsten sollen die das mal zur Kenntnis nehmen...

Als Kind hast Du einen Pflichtteil zu Gute - Du kannst aber das Erbe ausschlagen, wenn mehr Schulden als Vermögensteile da sind.

?2007-12-06T11:46:17Z

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf einen Pflichtteil.
Den musst Du dann aber gegenüber anderen Erben geltend machen.
Ab Todeszeitpunkt hast Du für dieses Einspruchsrecht 3 Jahre Zeit.

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