Agentur f. Arbeit Informationspflicht?

Ich versuche es kurz zu fassen.
Bin jetzt 1 Monat Arbeitssuchend.
Agentur schlägt Job vor, ich bewerbe mich,soll jedoch 32%weniger verdienen als im vorherigen Job.
Das Teile ich der Agentur mit, wo man mir sagt, sie würden bei dem Job mehr verdienen als sie Leistungen von uns bekommen, also müssen sie annehmen.
Ich sage das mir ein anderer Berater gesagt hat, das in den ersten 3 Monaten eine Minderung des Lohns von mehr als 20% nicht zumutbar ist.In den folgenden 3 Monaten nicht mehr als 30% weniger.

Da sagt er mir, davon hätte er NIE was gehört.
Der Witz ist, das was er gesagt hat,"Sie müssen annehmen weil sie mehr bekommen als Alg" steht im SELBEN §!!!

Das er davon nie gehört hat, kann ja garnicht sein,oder?
Er hat mir bewusst diese Information vorenthalten damit ich den sehr schlecht bezahlten Job annehme.
Es geht um SGB 3 §121 Absatz 3.

Gibt es da für die Berater keine Informationspflicht bzw müssen die sich nicht mit der Materie auskennen?

Was meint Ihr?

2007-11-21T04:49:16Z

Nun gut, Du kennst Die Umstände des Jobs nicht.
Ich soll als Kriegdienstverweigerer in einer Kaserne arbeite, die 70 Km entfernt ist.Wenn ich die Fahrtkosten abziehe, liege ich unter dem Alg.Und, ja!! Ich sehe mich als AKTIVEN Bewerber!!Beschäftige mich jeden Tag mit der suche

2007-11-21T04:51:00Z

Es geht ja auch um die Falschinformation.Seine Aussage trifft erst auf Arbeitssuchende zu, die 6 Monate oder länger Al sind.

2007-11-21T04:58:19Z

@Tintenfisch
Das habe ich ja getan!
Und nachdem ich das mitteilte, kam die Falschaussage, ich müsse den Job annehmen.
Und das er von dieser Regelung mit 20-30% nie was gehört hätte.

2007-11-21T04:59:00Z

@stregana, wohin wandern wir aus?

2007-11-21T05:00:45Z

@ Tintenfisch, hatte ich grad garnicht gelesen.Was Du schreibst bezieht sich auf einen Al nach 7 Monaten.
Ich bin jetzt bei 1 Monat:-)

2007-11-21T05:02:33Z

Nochmal @Tintenfisch. Alg 1.

2007-11-21T05:20:16Z

@Tintenfisch
Zitat:
"Das hört sich nach Behördenwillkür an. Es soll dem Höhrensagen nach interne Dienstanweisungen geben, um mit solchen Mitteln die Statistik zu schönen"

Ja, das glaube ich auch!! !!Allein die Vorgehensweise, wie man mir von dem Vorstellungsgespräch berichtet hat ist eine Klage wert.
Aber ich kippe hier nicht noch mehr Öl ins Feuer

Poppy_I.2007-11-21T05:01:18Z

Beste Antwort

Da gebe ich Ela recht. Man kann die Berater nicht über einen Kamm scheren, aber es waren schon immer "Sachbearbeiter" dabei, die ihre eigenen Paragraphen zwar kennen aber nicht weiter geben wollen, weil sie meinen, dass "der Arbeitslose" in eine Richtung gedrängt werden muss. Es scheint dort ein allgemeines Vorurteil zu existieren, dass man als Arbeitsloser erst mal keine Arbeit will, und gegen das Vorurteil muss man dauernd ankämpfen.
Du, als "Neuer" informierst Dich am Besten in den diversen Foren, ich stelle mal ein paar Links ein. Die habe ich alle gesammelt, als ich arbeitslos war.

Gerechtigkeit2007-11-23T14:32:30Z

Da sich gerade in diesem Bereich sehr schnell sehr viel ändert solltest Du Dir die für Dich gültigen Gesetze und Verordnungen besorgen. Dann bist Du immer auf der richtigen Seite. Die findest Du im Internet.

Auf die Aussagen vor irgendeinem Beamten oder Angestellten des Staates würde ich mich nicht verlassen, denn die sind keine "Diener de Volkes" sondern "Diener gegen das Volk"!

Wenn Du Dich schlau gemacht hast, was heute gültig ist, kannst Du denen das mit den gültigen Gesetzen beweisen, dann hast Du nichts zu befürchten.

Sollten sie bei ihren Entscheidungen gegen gültige Gesetze verstoßen, so kannst Du Widerspruch hiergegen einlegen und nötigenfalls Klage einreichen. Dies machen schon weit über 100000 Betroffene, weil die im Amt nur "Mist" bauen!

Wir leben eben nicht mehr in der "Bundesrepublik Deutschland" sondern in "Absurdistan"!

Viel Erfolg

Anonym2007-11-22T20:11:55Z

Es ist absolut nebensächlich und ohne jede Relevanz wer, wann was gesagt haben soll oder nicht! Es gilt in jedem Falle die Rechtsquellen vorzuweisen, Gesetze, Verordnungen und nicht irgendwelches Bla-Bla!

Anonym2007-11-21T15:14:03Z

Das heißt ja auch nicht "Agentur für Arbeit" sondern "Anstallt der Unwissenden". Egal welchen Fehler die dort auch machen, büssen muss der Arbeitslose dafür.

Es gibt in der Tat eine Informationspflicht der AA-Mitarbeiter gegenüber den Arbeitslosen. Aber wenn diejenigen es selbst nicht besser wissen, wie sollen sie da einen Arbeitslosen informieren?!

Da sitzen Leute die gerade einmal einen zweiwöchigen Kurs hinter sich haben, der nennt sich: "Wie verarsche ich diese arbeitslosen Schmarotzer."

Und eins ist mir klar geworden, dass dort nur Leute "arbeiten" die so in der Wirtschaft keine Chance hätten.

Letztendlich mußt du dich selbst informieren, was ja Dank des Internets super funktioniert und dann gegebenfalls gegen den Unsinn klagen, welchen die dort verzapfen.

Tifi2007-11-21T12:55:01Z

Wenn du länger als sieben Monate arbeitslos bist, ist dir diese Tätigkeit vom Gesetz her zumutbar, das steht auch im Absatz 3. Die Berater sind nicht zwingend verpflichtet, dich vorher über das Entgelt zu informieren - den Abgleich musst du schon selbst vornehmen. Allerdings ist weniger Verdienst als die ALG I Leistung unzumutbar.

Bekommst du Alg I oder Alg II ?
SGB II § 10 ist härter...

Wenn du ALG I beziehst, weise deinen Sachbearbeiter auf die Rechtslage hin, um eine mögliche Sperrzeit zu vermeiden.

Das hört sich nach Behördenwillkür an. Es soll dem Höhrensagen nach interne Dienstanweisungen geben, um mit solchen Mitteln die Statistik zu schönen - Wer eine Sperfrist hat, fällt raus...
Falls du einer Gewerkschaft angehörst, gewähren dir die Leute von der Verwaltungsstelle auch Rechtsberatung. Hoffe, du hast keine Sperrfrist von der BA erhalten - ansonsten Widerspruch und Klage, den § kennst du ja schon.

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